Rückmeldung und Beurlaubung
Für die Dauer des Studien- oder Praktikumsaufenthaltes an einer ausländischen Hochschule können Sie sich von der Universität Heidelberg beurlauben lassen. Der Antrag auf Beurlaubung sollte in der Zeit der Rückmeldung für das entsprechende Semester beim Studentensekretariat gestellt werden.
Im Falle einer Beurlaubung bleibt man weiter immatrikuliert, die Urlaubssemester zählen als Hochschulsemester, jedoch nicht als Fachsemester, d. h. sie werden nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Auch die Zugehörigkeit zur Krankenversicherung bleibt bestehen. Während der Beurlaubung ist es nicht möglich Prüfungen an der Universität Heidelberg abzulegen.
Vollmacht
Bitte denken Sie daran, für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes einer Ihnen vertrauten Person eine Vollmacht auszustellen, damit sie in Ihrem Namen Dinge wie z.B. die Beurlaubung für ein weiteres Semester, Behördengänge, Bankformalitäten u.ä. erledigen kann.