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Günstiges Geld vom Staat

Mit den fünf Buchstaben studiert es sich sorgenfreier

Der Königsweg der Studienfinanzierung ist nach wie vor das BAföG. Die Hälfte der Förderung wird als Zuschuss gewährt, die andere Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen, das nach Studienabschluss zurückgezahlt werden muss. Ob rechnerisch Anspruch auf Förderung besteht, lässt sich mit dem BAföG-Rechner schnell herausfinden. Wichtig: Eine Antragstellung lohnt sich längst nicht nur bei Anspruch auf den BAföG-Höchstsatz – schließlich reichen 83 Euro pro Monat, um die Studiengebühren von 500 Euro pro Semester zu bezahlen! Das Studentenwerk rät, im Zweifelsfall immer einen Antrag zu stellen.

Förderungsanträge fürs Sommersemester 2007 bald abgeben

Die Ausbildungsförderung wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Nach Ablauf dieses so genannten Bewilligungszeitraums – in der Regel ein Studienjahr – müssen BAföG-Empfänger deshalb einen Antrag auf Weiterförderung stellen. Um die nahtlose Weiterfinanzierung zu sichern, empfiehlt das Studentenwerk, sollte man den Antrag zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums beim BAföG-Amt einreichen. Also ist demgemäß fürs kommende Sommersemester der 31. Januar Stichtag.

BAfoeG

Wer spät dran ist oder noch nicht alle Unterlagen zusammengetragen hat, kann auch fürs Erste einen formlosen Antrag stellen. Die amtlichen Formblätter müssen aber in jedem Fall nachgereicht werden. Studierende, die jetzt im 4. Semester sind, müssen zusätzlich noch das so genannte Formblatt 5 einreichen, auf dem die Hochschule bestätigt, dass der Antragsteller die Studienleistungen erbracht hat, die bis dahin gefordert sind; dieser Nachweis ist für jeden Teilstudiengang erforderlich.

Wechsel auf Bachelor oder Master will gut überlegt sein

Das Deutsche Studentenwerk rät allen BAföG-geförderten Studierenden dringend, sich vor einem Wechsel auf einen Bachelor- oder Master-Studiengang vom BAföG-Amt beraten zu lassen. Der Grund: Unter gewissen Umständen kann die Förderung ganz entfallen!

Kritisch ist insbesondere ein Wechsel nach dem zweiten Fachsemester. Ob ein Studierender dann weiterhin BAföG erhält, hängt von zwei Faktoren ab: Wie viele Fachsemester hat er bereits studiert, und welche bisher erbrachten Semester werden für den neuen Studiengang anerkannt? Für die Buchstaben des BAföG kann der Wechsel des Studienabschlusses eine bloße Schwerpunktverlagerung sein oder ein Fachrichtungswechsel – Schwerpunktverlagerungen sind unkritisch, Fachrichtungswechsel aber müssen die Hochschüler begründen und das Amt prüft und entscheidet hernach.

Sprechstunden des BAföG-Amtes (Marstallhof 3):

Offene Sprechstunde:
Foyer des BAföG-Amtes im Marstallhof 3 über der zeughaus-Mensa (kleine Tür neben dem Haupteingang des zeughauses und dann die Wendeltreppe hinauf)
Montag, Dienstag, Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Mittwoch und Freitag, 9 bis 12 Uhr

Sachbearbeiter-Sprechstunde:
Mittwoch, 12.30 bis 15.30 Uhr

 

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