Von Sakina Wagner
Das muss jeder BAföG-Empfänger wissen: Die Bewilligungszeiträume haben sich in Heidelberg geändert – Auswirkungen hat das insbesondere auf den Zeitpunkt der Antragstellung auf Weiterförderung.
Bislang bekamen die Studierenden bis einschließlich September BAföG, jetzt ist der Bewilligungszeitraum auf Ende August verkürzt; und der neue beginnt schon im September und nicht wie früher im Oktober. Wer also nicht früh genug seinen BAföG-Antrag stellt – sprich: möglichst jetzt – sondern diesen erst im Oktober abgibt, läuft Gefahr, für den Monat September leer auszugehen.Helga Abtt-Schmidt, Leiterin der Abteilung für Studienfinanzierung des Studentenwerks Heidelberg, rät Studierenden, die ihren Antrag auf Weiterförderung für das Wintersemester 2008/2009 und das darauf folgende Sommersemester noch nicht abgegeben haben, „diesen Antrag alsbald zu stellen“. Grundsätzlich gilt: „Je früher desto besser. Denn es wird nach Eingang abgearbeitet.“ Jeder, der einen Antrag stellt, muss mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit rechnen.
Neben den BAföG-Empfängern, die ihren Antrag auf Weiterförderung möglichst frühzeitig stellen sollten, können in bestimmten Fällen auch Studienortwechsler und Prüfungskandidaten von der Umstellung betroffen sein: Studienortwechsler von der Universität Heidelberg an eine andere Hochschule, wo der Semesterbeginn erst auf Oktober festgelegt ist, sollten bedenken, dass wegen des veränderten Bewilligungszeitraums in Heidelberg der Zwischenmonat September vom neuen Amt für Ausbildungsförderung nicht gefördert wird.
Für Studierende, deren Förderungshöchstdauer entsprechend der neuen Semesterzeiten bereits bei der letzten Festsetzung des Bewilligungszeitraums auf Ende August 2008 terminiert war und die jetzt im September ihre letzten Examensarbeiten schreiben oder Prüfungen absolvieren müssen, stellt die Umstellung gleichfalls ein Problem dar. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob Weiterförderung gewährt werden kann, was zeitig mit dem jeweiligen Sachbearbeiter geklärt werden sollte.
Für Antragsteller, die von einer anderen Universität nach Heidelberg wechseln, entstehen indes keinerlei Nachteile, da deren Bewilligungszeitraum bereits länger festgesetzt wurde. „Auch die Rückkehrer aus dem zeitweiligen Auslandsstudium werden begünstigt“, erklärt Helga Abtt-Schmidt. Und „für Erstsemester, die erstmals einen Antrag auf Ausbildungsförderung stellen, spielen diese Änderungen ohnehin keine Rolle – sie erhalten sowieso erst mit Beginn des Semesters BAföG-Leistungen.“
Freilich gibt es auch eine Jubelnachricht zu vermelden: Der BAföG-Satz wurde um zehn Prozent angehoben. „Die zehnprozentige Erhöhung bei gleichzeitiger Anhebung der Einkommensfreibeträge der Antragsteller selbst und deren Eltern ist für die Studenten von großem Nutzen“, weiß Abtt-Schmidt. „Studenten, die zuvor noch ablehnende Bescheide erhalten hatten, haben nunmehr eine neue Chance, Ausbildungsförderung zu bekommen.“ Die Abteilungsleiterin betont: „Auch Studenten, die noch nie einen Antrag gestellt haben, weil sie denken, dass sie sowieso kein BAföG erhalten, sollten es ebenfalls versuchen. Selbst wenn die Förderung im Monat nur 30 Euro beträgt, so sind das immerhin 360 Euro im Jahr.“
Informationen können direkt beim Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Heidelberg eingeholt werden. „Die Sachbearbeiter sind sehr auf das Wohl der Studenten aus – in den letzten Jahren hat sich da eine Menge getan“, so Abtt-Schmidt. Und sie macht deutlich: „BAföG ist keine schändliche Sozialleistung sondern eine vernünftige staatliche Förderung.“
Weitere Infos zum BAföG:
Kontakt:
Helga Abtt-Schmidt
Leiterin der Abteilung für Studienfinanzierung des Studentenwerks Heidelberg
Marstallhof 1
Tel. 06221/542691
E-Mail: helga.abtt-schmidt@stw.uni-heidelberg.de
Siehe auch: „Erneut weniger BAföG-Empfänger im Jahr 2007“