Von Oliver Fink
Sozialrecht in Verbindung mit Öffentlichem Recht lehrt Prof. Peter Axer an der Ruperto Carola. Nach Siegen und Trier ist Heidelberg für den 1965 geborenen Rechtswissenschaftler bereits die dritte Station als Hochschullehrer. Studiert hat Axer in Bonn. Dort wurde er auch mit einer verwaltungsrechtlichen Arbeit promoviert und habilitierte sich als Schüler des Staatsrechtlers Josef Isensee.
Sein Weg führte Peter Axer schließlich ins Sozialrecht. „Es gab kein Schlüsselerlebnis – ich bin da hineingerutscht“, sagt er. Die Begeisterung, mit der Axer über die Materie spricht, zeigt, dass er den Schritt bis heute nicht bereut hat. Richtungweisend für diesen Bereich war insbesondere seine Habilitationsschrift „Normsetzung der Exekutive in der Sozialversicherung“, die im Jahr 2000 erschien.Gerade im Sozialversicherungsrecht, erklärt der Jurist, obliege die Normsetzung nicht allein der Legislative sondern in erheblichem Umfang auch der Exekutive: Jenseits traditioneller Steuerungsinstrumente wie Rechtsverordnung, Satzung und Verwaltungsvorschrift fände sich nämlich eine Vielzahl exekutiver Normsetzungsformen, in denen für die Versicherten und für die Leistungserbringer wesentliche Entscheidungen getroffen werden. „Welche neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Patienten tatsächlich zu Lasten der Krankenkassen erhalten können, ist beispielsweise durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt, den aber kaum jemand kennt.“
In seiner Habilitation ging es dem Heidelberger Juraprofessor vor allem um die grundgesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen solch exekutiver Normsetzungen. Zugleich zeigen die Fallbeispiele in diesem Zusammenhang, was für ihn die besondere Faszination des Sozialrechts ausmacht. „Es geht um Gesundheit, es geht um Rente, es geht um Pflege, um Arbeitslosigkeit. Das sind Themen, die jeden Einzelnen existenziell betreffen. Es sind aber auch Themen, die von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung sind“, so Peter Axer. Hinzu komme, dass es sich um eine hochaktuelle und zugleich politisch brisante Materie handle.
Bemerkenswerterweise führe das Sozialrecht aber noch immer eher ein Nischendasein in den Rechtswissenschaften – es gehöre auch nicht zu den Pflichtfächern des Jurastudiums. Sich dennoch darauf zu spezialisieren, kann Prof. Axer seinen Studenten mit guten Argumenten empfehlen. Abgesehen von den spannenden Inhalten dieser Rechtsmaterie seien die Berufschancen für Juristen in diesem Bereich äußerst gut. „Was mich zudem fasziniert hat, ist, wie schnell man auch von der Praxis wahrgenommen wird, weil es eben vergleichsweise wenige Spezialisten gibt“, sagt der Rechtswissenschaftler, der auch als Gutachter und Sachverständiger ein gefragter Mann ist.
In Heidelberg, wo er seit dem Sommersemester 2009 unterrichtet, habe er sich gut eingelebt. Der Kontakt zu den neuen Kollegen und die Zusammenarbeit mit den Studierenden gestalteten sich vielversprechend. Eine spannende Plattform für den Sozialrechtler verspricht zudem das 1998 von den Universitäten Heidelberg und Mannheim gegründete Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik (IMGB) zu werden. Zu dessen Zielsetzungen gehört die Erforschung und Vermittlung medizin- und gesundheitsrechtlicher Problemfelder; Dezember vergangenen Jahres wurde Axer in das Direktorium des Instituts gewählt. Hier sieht er auch Ansätze für einen interdisziplinären Austausch – und eine Vertiefung sozialrechtlicher Forschung.