Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Freier Zugang zu wissenschaftlichem Wissen

Im Zuge ihrer Open Access Policy hat die Ruperto Carola die Universitätsbibliothek (UB) beauftragt, die Anstrengungen auf diesem Gebiet zu koordinieren und Serviceangebote weiter auszubauen. Zudem wurde Dr. Martin Nissen (Foto: Fink), Mitarbeiter der Bibliothek, zum neuen Open-Access-Beauftragten der Universität berufen. Das Publikationsmodell von Open Access soll den weltweiten, freien und uneingeschränkten Zugang zu Forschungsergebnissen und wissenschaftlichem Wissen ermöglichen, in dem über entsprechende Dokumentenserver im Internet Veröffentlichungen gelesen, heruntergeladen und genutzt werden können.

„Von der Attraktivität dieses Modells zeugt der Anstieg von Open-Access-Publikationen in den vergangenen Jahren“, betont Martin Nissen. Nach seinen Angaben liegt ihr Anteil an der Gesamtzahl der Zeitschriftenartikel an der Heidelberger Universität aktuell bei etwa zehn Prozent. Bereits jetzt stellt die UB den Heidelberger Dokumentenserver HeiDOK sowie Fachserver für Kunst- und Kunstgeschichte, für Altertumswissenschaften und für Südasienwissenschaften bereit.

Openaccess Nissen I

Auf diesen sind rund 20 000 elektronische Dokumente im Volltext frei zugänglich. Im internationalen „Ranking Web of Repositories“ belegt Heidelberg damit unter weltweit über 1600 Open-Access-Einrichtungen Platz 47 und damit unter den deutschen Hochschulen den zweiten Rang. Darüber hinaus bietet die Universitätsbibliothek mit dem „Open Journal System“ eine international anerkannte Publikationssoftware an, mit der zurzeit 13 Zeitschriften herausgegeben werden.

Mit Beginn der 2000er-Jahre hat sich Open Access als Modell für das Publizieren von Forschungsergebnissen etabliert. Die Qualitätssicherung solcher Publikationen erfolgt dabei analog zu Veröffentlichungen im klassischen Subskriptionsmodell. Finanziert werden diese jedoch nicht über den Erwerb durch wissenschaftliche Bibliotheken sondern durch die Zahlung sogenannter Publication Fees, die mit der Veröffentlichung anfallen und von den Autoren oder ihren Institutionen getragen werden. Laut Dr. Nissen ist es geplant, Veröffentlichungen in kostenpflichtigen Open-Access-Zeitschriften durch den Aufbau eines zentralen Publikationsfonds zu unterstützen.

Openaccess I

Auf Antrag des Landes Baden-Württemberg hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 3. Mai außerdem die Einführung eines Zweitveröffentlichungsrechts für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen und Forschungseinrichtungen beschlossen. Mit einer neuen Regelung im Urheberrechtsgesetz (UrhG) soll es den jeweiligen Autoren ermöglicht werden, wissenschaftliche Publikationen nach Ablauf einer Frist von mindestens sechs Monaten anderweitig zu nichtkommerziellen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Der Beschluss zielt darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen möglichst raschen und barrierefreien Zugang von öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen zu verbessern.

Mit dem Beschluss hat der Bundesrat zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen, in dem eine solche Regelung mit Jahresfrist vorgesehen ist. Dort soll der Anwendungsbereich auf Forschungstätigkeiten beschränkt bleiben, die im Zuge öffentlicher Projektförderung oder an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung geleistet werden.

Open Access Policy der Ruperto Carola

Open Access an der Universitätsbibliothek

HeiDOK-Dokumentenserver

Open Journal System

Ranking Web of Repositories

Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen

HRK-Bekenntnis zum Wissenstransfer: Chancen der neuen Medien nutzen

Wissenschaftsorganisationen warnen anlässlich der Bundesratssitzung: Geplantes Zweitveröffentlichungsrecht diskriminiert Forscherinnen und Forscher an Hochschulen