Bei der Urabstimmung über die Satzung der Verfassten Studierendenschaft (VS) an der Ruperto Carola ist die Entscheidung für das Modell des Studierendenrats, kurz StuRa (Repro: Universität), gefallen: 58,87 Prozent der Stimmen wurden für dieses Modell abgegeben. Auf den zweiten Vorschlag, das Studierendenparlament StuPa, entfielen 40,43 Prozent. Zarte Mehrheiten für das Parlament gab es im Neuenheimer Feld sowie unter Juristen und Neuphilologen, wohingegen gut 90 Prozent der Mannheimer Mediziner für den Rat optierten. Ungültig waren insgesamt 0,7 Prozent der abgegebenen Voten. Die Wahlbeteiligung lag bei 17,55 Prozent – summa summarum beteiligten sich 4833 von 27 538 aufgerufenen Studierenden an der Abstimmung.
Als nächstes steht die Wahl der Organe der VS an, denn spätestens bis zum 31. Dezember dieses Jahres, so das Gesetz, muss sich das neue Gremium auf zentraler Ebene konstituiert haben. Beschlossen hatte der Landtag von Baden-Württemberg Ende Juni vergangenen Jahres, an den Hochschulen die Verfasste Studierendenschaft wieder einzuführen. Diese war 1977 vom Gesetzgeber abgeschafft worden.Bei der Erarbeitung des Gesetzes suchte die grün-rote Landesregierung den Dialog mit den Studierenden und Hochschulen, um die verschiedenen Vorstellungen und Bedürfnisse berücksichtigen zu können. Das Wissenschaftsministerium nahm hierzu nach eigenen Angaben die erste Online-Beteiligung zu einem Gesetzgebungsverfahren des Landes vor. Das Internet-Verfahren lieferte parallel zur klassischen Anhörung Anregungen für das Gesetzesvorhaben.
Im Ergebnis sieht das Gesetz vor, dass jede Hochschule im Ländle eine eigene Vertretungsstruktur haben kann. Alle immatrikulierten Studierenden haben nach den neuen rechtlichen Bestimmungen das aktive (sie dürfen wählen) und das passive Wahlrecht (sie dürfen gewählt werden).
Die Diskussion darüber, auf welchem Weg und mit welcher Satzung das neue Gremium gebildet werden soll, mündete an der Ruperto Carola in der Ausarbeitung zweier Modelle. Entscheiden konnten sich die Studentinnen und Studenten bei der Urabstimmung Mitte Mai zwischen dem Studierendenrat (StuRa), dessen Satzung durch die Arbeitsgemeinschaft Verfasste Studierendenschaft erstellt wurde, sowie dem Studierendenparlament (StuPa), dem Vorschlag einer Gruppe, der unter anderem Vertreter der Jusos, der Jungen Liberalen und des RCDS angehörten.
Die wichtigsten Elemente des Heidelberger StuRa-Modells sind:
Es gibt ein oberstes legislatives Organ, den Studierendenrat, in dem sowohl Fachschaften als auch politische Listen vertreten sind. Die Vertreterinnen und Vertreter der Fachschaften werden in den Fächern gewählt, die der politischen Listen bei einer universitätsweiten Wahl von allen Hochschülern.
Der StuRa wählt Referentinnen und Referenten, die zusammen mit je einer Stimme pro Referat die Referatekonferenz (RefKonf) bilden: das exekutive Organ der Studierendenschaft. Welche Referate es gibt, kann der StuRa bestimmen; nur das Finanzreferat ist vorgegeben. Es gibt autonome Referate, die zwar kein Stimmrecht in der Konferenz haben, dafür aber fest in der Satzung verankert sind und vom StuRa nur mit Zweidrittel-Mehrheit abgeschafft werden können. Sie arbeiten selbstbestimmt und unabhängig.
Der StuRa wählt eine Vorsitzende und einen Vorsitzenden der RefKonf, die eine gemeinsame Stimme haben. Diese Vorsitzenden vertreten die Verfasste Studierendenschaft gemeinschaftlich.
Die Fachschaften wiederum geben sich Satzungen, in denen sie unter anderem die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für den StuRa regeln. Sie vertreten die Studierenden vor Ort und behalten ihre Autonomie. 40 Prozent der Gelder der VS gehen fest an die Fachschaften.
Zudem können Urabstimmungen angesetzt werden, deren Ergebnis eventuell vorhandene StuRa-Beschlüsse kippen kann. Eine Urabstimmung kann vom StuRa oder mit Unterschriftenliste durch die Studierenden gestartet werden.