Der Doktorandenkonvent ist nach dem novellierten Landeshochschulgesetz (LHG) von Baden-Württemberg das universitätsinterne Vertretungsgremium aller Doktorandinnen und Doktoranden. Er hat gegenüber den Fakultäten und den weiteren Universitätsgremien eine beratende und empfehlende Funktion in allen Fragen und Entscheidungsprozessen, welche die Doktorandinnen und Doktoranden betreffen. An der Universität Heidelberg wurde der Doktorandenkonvent als zentrales, fakultätsübergreifendes Gremium eingerichtet, das sich sowohl mit fakultätsspezifischen als auch mit gesamtuniversitären Fragen beschäftigt. Ende vergangenen Jahres fand die konstituierende Vollversammlung statt, seit Beginn dieses Jahres trifft sich der Konvent zu regulären Sitzungen. Zu Aufgaben und Zielen des neuen Gremiums interviewte Oliver Fink die beiden Sprecher La Toya Waha und Christoph Poetsch (Fotos: Fink).
Die Einrichtung des Doktorandenkonvents geht auf eine Novelle des Landeshochschulgesetzes von Baden-Württemberg zurück. Was ist seine Funktion?
Poetsch: „Der Doktorandenkonvent ist in Heidelberg das erste Gremium zur Vertretung der Doktoranden auf Universitätsebene. Damit werden erstmals Doktoranden als Doktoranden in universitäre Entscheidungsabläufe eingebunden. Laut LHG zählt zu den Hauptaufgaben die empfehlende Stellungnahme zu Promotionsordnungen, aber natürlich auch zu allen weiteren Fragen, die die Doktoranden betreffen.“
Wie war der Start? Welche Themen standen bei den ersten Sitzungen auf der Tagesordnung?
Waha: „Auf der konstituierenden Vollversammlung haben wir zunächst die Geschäftsordnung verabschiedet und dann den zehnköpfigen Vorstand des Doktorandenkonvents gewählt. Die erste reguläre Sitzung in diesem Jahr diente der Organisation des operativen Geschäfts. Wir haben Arbeitsgruppen bestätigt und neue geschaffen. Es gibt zwei Arten von Arbeitsgruppen. Zum einen die fakultätsbezogenen Arbeitsgruppen – dort geht es um fakultätsspezifische Fragen wie beispielsweise Promotionsordnungen. Und dann gibt es allgemeine Arbeitsgruppen, die zu generellen Themen arbeiten, die für alle Doktorandinnen und Doktoranden relevant sind, so zum Beispiel eine Arbeitsgruppe zur Erhebung von Wünschen und Bedürfnissen während der Dissertationsphase. Erfreulich groß waren die Resonanz und die Beteiligung bei den bisherigen Veranstaltungen.“
Es gibt keinen einheitlichen Weg zur Promotion. Unterschieden wird zwischen drei verschiedenen Arten: der Individualpromotion, der Promotion im Rahmen eines Graduiertenprogramms und der Promotion über eine wissenschaftliche Mitarbeiterstelle. Dahinter stehen möglicherweise ganz unterschiedliche Probleme, Interessen und Herausforderungen. Hinzu kommen Unterschiede in den einzelnen Fächerkulturen. Wie stellt sich das aus Ihrer Sicht dar?
Waha: „Tatsächlich gibt es spezifische Themen der jeweiligen Gruppen und in den jeweiligen Bereichen. Daher war es uns auch wichtig, im Vorstand alle Promotionsarten und Wissenskulturen durch entsprechende Vertreterinnen und Vertreter zu repräsentieren. Auch in den Arbeitsgruppen wird das abgebildet. Doch letztlich überwiegen die Gemeinsamkeiten. Wichtig ist daher jetzt eine gute Vernetzung untereinander, um gemeinsam Lösungen zu erreichen.“
Sind Doktoranden, die in Graduiertenprogramme eingebunden sind, da möglicherweise schon einen Schritt weiter, da sie bereits vernetzt sind?
Poetsch: „Das können wir nicht unbedingt bestätigen. Der Grad des Engagements hängt nicht von der Promotionsart ab. Aber umgekehrt wird vielleicht ein Schuh daraus: Tatsächlich bietet der Doktorandenkonvent vor allem den Doktoranden der Individualpromotion und den Wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen noch mehr Möglichkeiten als bislang, sich dezidiert als Doktoranden auf Universitätsebene einzubringen. Auch deswegen ist es so wichtig, dass es den Doktorandenkonvent gibt.“
Wie weit darf oder soll der Einfluss dieses Gremiums reichen? Sollten Doktoranden letztlich eine eigenständige Statusgruppe mit Rechten und Pflichten bilden wie beispielsweise die Studierenden mit Sitz und Stimme im Senat?
Poetsch: „Es ist klar, dass wir nicht aus dem Stand zu einer solchen Statusgruppe mit voller Repräsentanz in allen Gremien werden können. Zunächst wollen wir auf einer offenen und konstruktiven Zusammenarbeit aufbauen und mit den verschiedenen Akteuren an der Universität ins Gespräch kommen. Deshalb sind wir gerade dabei, uns bei den Fakultäten vorzustellen, um so zu zeigen, dass es uns gibt und dass wir gerne mit den einzelnen Gremien kooperieren. Damit gehen wir gewissermaßen in Vorleistung. Auf längere Sicht ist es dann sicherlich sinnvoll, über den im LHG-Text vorgesehenen beratenden Senatssitz hinauszugehen. Darüber haben wir auch bereits mit dem Ministerium und mit Vertretern von Konventen anderer Universitäten gesprochen.“
Waha: „Der Konvent soll kein zahnloser Tiger sein. Unsere Vision ist ganz klar, dass Doktoranden eine eigene Statusgruppe bilden. Das wird auch einen Einfluss auf das zukünftige Engagement haben: Je mehr wir bewirken und uns einbringen können, desto attraktiver ist eine Mitarbeit im Doktorandenkonvent. Ich denke auch, dass die meisten von uns sich bereits jetzt in erster Linie als Doktoranden verstehen und nicht mehr als Studierende. Für die studentischen Vertreter in den Gremien gibt es andere Themen als solche, die sich in der Promotionsphase ergeben. Wir sind zudem der Meinung, dass die Universität als Ganze von einer weiteren Profilierung und einer noch besseren Sichtbarkeit der Doktorandinnen und Doktoranden profitieren wird.“
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