Ein neues Graduiertenkolleg auf dem Gebiet der interdisziplinären Amerika-Studien hat die Universität Heidelberg eingeworben: Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bewilligte hierfür Fördermittel von rund 3,5 Millionen Euro. Das Kolleg mit dem Titel „Autorität und Vertrauen in der Amerikanischen Kultur, Gesellschaft, Geschichte und Politik“ (Symbolbild: CC BY 2.0/Dean Franklin) ist am Heidelberg Center for American Studies (HCA) angesiedelt und wird von zehn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der Geographie, der Geschichte und Religionsgeschichte, den Literatur- und Sprachwissenschaften sowie der Politikwissenschaft getragen. Darüber hinaus werden assoziierte Forscher aus Deutschland, Europa und den USA beteiligt sein.
Für die erste Förderperiode von viereinhalb Jahren, die zum Oktober 2017 beginnt, sind zwei Ausbildungsrunden mit jeweils zehn Doktorandinnen und Doktoranden, sechs Forschungsstudierenden und einer Postdoktorandenstelle vorgesehen. Die Sprecherfunktion des Graduiertenkollegs übernimmt Prof. Dr. Manfred Berg (Curt-Engelhorn-Professur für amerikanische Geschichte), sein Stellvertreter ist Prof. Dr. Günter Leypoldt (Anglistisches Seminar).
Im Fokus des Forschungsprogramms stehen Entstehung und Wandel von Autorität in Staat und Zivilgesellschaft, sozialen Institutionen, urbanen Räumen, Kultur und Religion, ebenso wie sich verändernde Vertrauenskonstellationen innerhalb des Landes sowie übergreifend in den transatlantischen Beziehungen. „Aufgrund ihrer frühen Demokratisierung, ihrer egalitär-libertären politischen Kultur, der ethno-kulturellen Heterogenität und der internationalen Vormachtstellung sind die Entwicklungen in den USA ein ergiebiges Forschungsfeld, das grundlegende Einsichten zum Verhältnis von Autorität und Vertrauen in modernen Gesellschaften verspricht“, betonen die beiden Sprecher.
Wie Manfred Berg und Günter Leypoldt zudem hervorheben, soll das Graduiertenkolleg wichtige Beiträge in einem Themenfeld leisten, das sowohl in der wissenschaftlichen als auch in der öffentlichen Diskussion hoch aktuell ist. „Und zugleich bietet das Kolleg eine innovative Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses für Tätigkeiten innerhalb und außerhalb der akademischen Welt.“
Das baden-württembergische Kabinett hat sich darauf verständigt, Gebühren für internationale Studierende, die nicht aus EU-Staaten kommen, und für das Zweitstudium einzuführen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass internationale Studierende von außerhalb der EU ab dem kommenden Wintersemester 1500 Euro pro Halbjahr zahlen müssen; für ein Zweitstudium sollen künftig generell 650 Euro pro Semester erhoben werden.
Wer bereits an der Hochschule eingeschrieben ist, kann seinen Studiengang zu den geltenden Bedingungen abschließen, hat das Wissenschaftsministerium (Foto: MSeses/Wikimedia Commons/CC BY-SA 4.0) mitgeteilt. Die Gebührenpflicht soll ferner nicht für Studierwillige – gleich welcher Nation – gelten, die in Deutschland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben oder einen so genannten gefestigten Inlandsbezug aufweisen. Ebenfalls gebührenfrei wird dem Entwurf zufolge das Studium für Geflüchtete, Studierende in Erasmus-Programmen sowie Hochschüler sein, die im Zuge von gegenseitigen Landes- oder Hochschulvereinbarungen für einen Kurzaufenthalt nach Baden-Württemberg kommen.
Mit Studiengebühren belegen will das Land hingegen in Zukunft generell das Zweitstudium. Wer aber für seinen Berufswunsch zwingend zwei Fächer studieren muss – etwa für Kieferchirurgie als Beispiel – soll dies auch weiterhin ohne Obolus tun können. Die Einführung der Gebühren sei überdies keinesfalls als Vorstufe für allgemeine Studiengebühren zu verstehen, betont Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: „Allgemeine Studiengebühren schließt der Koalitionsvertrag aus. Und der gilt.“
In der Begründung der Gesetzesnovelle verweist das Ministerium darauf, dass der Wissenschaftsbereich in den vergangenen Jahren so stark gewachsen sei wie kein anderer. Auch die Zahl der Studierenden im Land sei seit 2005 um 50 Prozent auf ein Allzeithoch von 363 000 angewachsen. Und die Mobilität internationaler Studierender habe enorm zugenommen. So sei die Zahl der Bildungsausländer, in deren Heimatstaaten oft viel höhere Gebühren erhoben würden, in den vergangenen 20 Jahren um rund 300 Prozent angestiegen – und ein weiteres Plus sei zu erwarten. Auf der anderen Seite müsse auch das Wissenschaftsministerium seinen Anteil zur Haushaltskonsolidierung beisteuern. Theresia Bauer: „Mit der Einführung von Gebühren für internationale Studierende verhindern wir einerseits drastische Kürzungen im enorm wachsenden Bereich der Wissenschaft. Andererseits erhalten wir die nötigen Mittel, um unsere Hochschulen für die zunehmende Internationalisierung gut aufzustellen.“
Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und des Akademiengesetzes (pdf)
„Gebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium“ auf dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg
„Positionierung der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg zur Einführung von Studiengebühren für internationale Studierende, Einführung von Zweitstudiengebühren und Erhöhung des ‚Verwaltungskostenbeitrages‘“ (pdf)
Stellungnahme des „StudierendenRats“ der Universität Heidelberg „Bildung muss offen für alle sein. Gemeinschaftliche Finanzierung statt Studiengebühren!“
Deutsches Studentenwerk: „Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern: kontraproduktiv und falsch“
Sind die aktuellen Anti-Korruptions-Maßnahmen in China Teil politischer Säuberungen oder ein Schritt auf dem Weg zu mehr Rechtsstaatlichkeit? Was steckt hinter der „Operation Autowäsche“ und dem Kampf gegen Korruption in Brasilien? Warum tricksen und manipulieren Unternehmen, etwa beim Umgehen von Abgas-Normen? Mit Fragen dieser Art beschäftigen sich die Beiträge in einem neuen Blog, den Wissenschaftler des Max-Weber-Instituts für Soziologie der Ruperto Carola initiiert haben. Zweimal monatlich veröffentlichen darin Mitglieder der Heidelberger Forschungsgruppe für Organisationswissenschaften (Heidelberg Research Group for Organization Studies: HeiGOS) Hintergründe und Einschätzungen zu sogenannten Corporate Crime Stories. Dabei berichten sie aus einer soziologischen Perspektive über Fälle von Korruption und Manipulation, die in den Medien große Beachtung gefunden haben (Grafik: Wikimedia Commons).
„Bei den Fällen, denen wir uns in dem Blog widmen, stehen nicht so sehr die einzelnen Täter und ihre psychologischen Profile im Vordergrund. Vielmehr geht es um Konstellationen und Strukturen, die dazu führen, dass Unternehmen, Interessensvertretungen, öffentliche Einrichtungen oder andere Organisationen illegal handeln“, erklärt Prof. Dr. Markus Pohlmann, der „HeiGOS“ leitet: „Unseren Blog sehen wir als Beitrag, zu einer wissenschaftlich fundierten Meinungsbildung zu gelangen, wenn es um eine Bewertung von Manipulations- und Korruptionsfällen geht.“
Die Heidelberger Forschungsgruppe für Organization Studies, in der sich Wissenschaftler verschiedener Disziplinen zusammengeschlossen haben, nimmt wirtschafts-, organisations- und industriesoziologische Studien vor. Im Bereich Organisationale Devianz-Studien untersuchen dabei Soziologen, Kriminologen und Rechtswissenschaftler, wie Organisationen zu illegalem Handeln gelangen und wie sie gegebenenfalls wieder auf rechtlich sicheren Boden zurückfinden.
Um Hintergründe und Ursachen zu analysieren, gehen die Wissenschaftler neben gesellschaftlichen Ursachen und institutionellen Faktoren auch den rechtlichen Konsequenzen nach. Dazu wollen sie Erkenntnisse der Organisationssoziologie in strafrechtliche Debatten der internationalen Korruptionsforschung einbringen. Markus Pohlmann: „Das organisationssoziologische Konzept der ‚organisationalen Devianz‘ liefert einen neuartigen Ansatzpunkt für die Erklärung einer bisher weniger beachteten Form von Kriminalität. Dabei geht es nicht ausschließlich um persönliche Bereicherung sondern in erster Linie darum, mit welchen Mitteln und Methoden Organisationen die Durchsetzung ihrer Ziele erreichen wollen.“
Ein gutes Jahr nach Unterzeichnung der neuen Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg mit dem Universitätsklinikum Mannheim (Foto: UMM) gibt es nun auch einen neuen Vertrag über die gegenseitige Kostenerstattung. Die Vereinbarung regelt Ausgleichszahlungen zwischen den beiden Einrichtungen, etwa für Infrastruktur des Universitätsklinikums, die von der Fakultät für Forschung und Lehre genutzt wird, inklusive der damit verbundenen Betriebskosten und der wechselseitigen Leistungen von Ärzten und wissenschaftlichem Hilfspersonal. Der neue Kostenerstattungsvertrag tritt rückwirkend zum Beginn dieses Jahres in Kraft und gilt bis Ende 2018.
Die Medizinische Fakultät Mannheim der Ruperto Carola steht im Eigentum des Landes Baden-Württemberg, während das Klinikum der Stadt Mannheim gehört. Daher müssen die tatsächlich anfallenden Kosten und Leistungen möglichst exakt zugeordnet werden. Fakultät und Universitätsklinikum haben versucht, hier größtmögliche Transparenz zu schaffen. So wurde die gegenseitige Inanspruchnahme von Personal neu bewertet – sowohl beim ärztlichen Dienst als auch im Pflege- und dem medizinisch-technischen Bereich.
Für Verwaltungsdienste, welche die Fakultät vom Universitätsklinikum in Anspruch nimmt, wurden detaillierte Leistungskataloge ausgearbeitet und Umlageparameter für die Betriebskosten definiert, die eine transparente Zuordnung der Ausgaben ermöglichen sollen. Einen Teil der Verwaltungsleistungen – etwa im Rechnungswesen – übernimmt die Fakultät auch selbst. Überdies konnten durch Einsparungen beim Personal im medizinisch-technischen Dienst Aufwendungen in nennenswertem Umfang reduziert werden, so das Klinikum.
„Auf Basis des neuen Vertrags steigern wir die Kostentransparenz zwischen Medizinischer Fakultät und Klinikum; damit machen wir den Weg frei, gemeinsam an der weiterhin erfolgreichen Entwicklung unserer Universitätsmedizin in Krankenversorgung, Forschung und Lehre zu arbeiten“, kommentierte Prof. Dr. Frederik Wenz, Ärztlicher Direktor und Geschäftsführer des Universitätsklinikums, den Abschluss des Kostenerstattungsvertrags. Der Dekan der Medizinischen Fakultät Mannheim, Prof. Dr. Sergij Goerdt, sekundierte: „Kostenerstattungsvertrag und Rahmenvereinbarung bilden gemeinsam ein stabiles Fundament für die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Fakultät und Universitätsklinikum innerhalb der Universitätsmedizin Mannheim.“