Allen Protesten zum Trotz: Das Gesetz zur Einführung von Gebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium hat der Landtag von Baden-Württemberg (Foto: Landtag von Baden-Württemberg) jetzt in zweiter Lesung verabschiedet. Die Novelle sieht vor, dass internationale Studierende, die zum Zwecke des Studiums von außerhalb der EU einreisen, ab dem Wintersemester 2017/18 einen Eigenbeitrag von 1500 Euro pro Halbjahr leisten müssen. 300 Euro davon verbleiben direkt bei den Hochschulen, um die Studienbedingungen und die Betreuung ausländischer Hochschüler zu verbessern.
Die Gebührenpflicht gilt nicht für Studierwillige, gleich welcher Nation, die in Deutschland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben oder einen so genannten gefestigten Inlandsbezug aufweisen. Ebenfalls ausgenommen sind Asylsuchende, die anerkannt sind oder bei denen die Anerkennung aufgrund der Herkunftsländer mit hohem Grad wahrscheinlich ist. Darüber hinaus werden Studierende, die auf Basis von Landes- oder Hochschulvereinbarungen für einen Kurzaufenthalt nach Baden-Württemberg kommen, ebenso von den Gebühren ausgenommen wie Teilnehmer an Erasmus-Programmen.
Für ein Zweitstudium werden ab dem kommenden Wintersemester 650 Euro je Halbjahr erhoben. Das Erststudium, einschließlich eines Bachelor- und eines Masterabschlusses, bleibt gebührenfrei. Wer für seinen Berufswunsch zwingend zwei Fächer studieren muss, soll auch künftig keine Gebühren entrichten müssen. Außerdem wurde als flankierende Maßnahme das Budget für Stipendien der „Baden-Württemberg Stiftung“ um eine Million Euro pro Jahr erhöht.
Erweitert und präzisiert wurden ferner die Befreiungsmöglichkeiten der Hochschulen im Laufe des Gesetzgebungsprozesses. So können künftig fünf Prozent aller internationalen Studierenden von den Gebühren ausgenommen werden – damit werde für Hochschüler aus den ärmsten Ländern in etwa eine Rahmengröße erreicht, wie sie ihrer gegenwärtigen Zahl an den Landeshochschulen entspricht, so das baden-württembergische Wissenschaftsministerium. Des Weiteren wird es Befreiungsmöglichkeiten für Studierende geben, die in einem entwicklungsbezogenen Postgraduiertenstudiengang (EPOS) des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) eingeschrieben sind. Und Hochschüler mit einer studienerschwerenden Behinderung können von den Gebühren für das Zweitstudium entbunden werden.
Siehe auch: „Landtag verabschiedet Gesetz zu Gebühren für Internationale Studierende und Zweitstudium“
In der „Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder“ beginnt die Vorauswahl für die neuen Exzellenzcluster – insgesamt 195 Antragsskizzen sind bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hierzu eingegangen. Die Universität Heidelberg (Foto: Werschak) geht mit sieben Clusterinitiativen in den Wettbewerb, die die volle Breite ihres Fächerspektrums abbilden. Drei Skizzen davon wurden gemeinsam mit Partnern erarbeitet und eingereicht. Nach Angaben des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums sind alle neun Universitäten des Landes mit zusammen 37 Antragsskizzen vertreten.
Laut Auskunft der DFG beteiligen sich 63 Universitäten aus allen 16 Bundesländern mit einer oder mehreren Skizzen an der Vorrunde für die Förderlinie der Exzellenzcluster. Von den 195 Antragsskizzen wurden 47 von mehreren Universitäten im Verbund abgegeben, darunter sechs gleich von drei Hochschulen gemeinsam.
Die Mehrzahl der Konzepte ist demzufolge multidisziplinär angelegt. 27 Prozent der geplanten Projekte haben ihren thematischen Schwerpunkt in den Naturwissenschaften, 25 Prozent in den Geistes- und Sozialwissenschaften, 24 Prozent der Vorhaben sind überwiegend den Ingenieurwissenschaften zuzuordnen und weitere 24 Prozent den Lebenswissenschaften.
Nach der Begutachtung in international besetzten Kommissionen fällt am 28. September dieses Jahres die Entscheidung darüber, welche Skizzen als weiter ausgearbeitete Anträge in die Endauswahl kommen. Ein Jahr später, im September 2018, wird feststehen, welche Exzellenzcluster Unterstützung erhalten; Förderbeginn für die avisiert 45 bis 50 Forschungsverbünde ist der 1. Januar 2019. Die Entscheidung über die Cluster stellt zugleich eine wesentliche Grundlage für den Wettbewerb in der zweiten Förderlinie der Exzellenzuniversitäten dar – hier hat nicht die Deutschen Forschungsgemeinschaft sondern der Wissenschaftsrat die Federführung. Universitäten mit mindestens zwei Exzellenzclustern dürfen im Dezember 2018 Anträge für die Bewerbung als Exzellenzuniversität abgeben, über die nach den Begutachtungen im Sommer 2019 entschieden wird.
Siehe auch: „Exzellenzstrategie: 195 Antragsskizzen für Exzellenzcluster“
Zwei Heidelberger Projekte aus der Astronomie und der Physik waren bei der erstmaligen DFG-Ausschreibung „Neue Geräte für die Forschung“ erfolgreich und werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft jeweils drei Jahre lang gefördert. Das Vorhaben „Innovative astronomische Instrumentierung mittels photonischer Reformatierer“ (NAIR), das sich über 1,1 Millionen Euro freuen darf, wird von drei Arbeitsgruppen aus Heidelberg, Köln und Potsdam getragen. Die Wissenschaftler wollen mikrooptische Systeme, die bereits in der Nachrichtentechnik verwendet werden, für den Einsatz in Großteleskopen nutzbar machen. Hierfür werden sie Bauelemente entwerfen und testen, die das Licht von Sternen und Galaxien so geschickt umordnen können, dass damit hochpräzise Messungen an kosmischen Objekten möglich sind.
Die Anwendung dieser neuen Technologie in der Astronomie kann dazu dienen, nach erdähnlichen Planeten naher Sterne zu suchen und die Zusammensetzung ihrer Atmosphären zu bestimmen. Projektpartner sind die Landessternwarte Königstuhl im Zentrum für Astronomie der Universität Heidelberg, das I. Physikalische Institut der Universität zu Köln und das Leibniz-Institut für Astrophysik Potsdam. Von Heidelberger Seite sind Prof. Dr. Andreas Quirrenbach und Dr. Robert Harris beteiligt.
Im Mittelpunkt des Projekts „ArTTA-10mL: An instrument for 39Ar-dating of small ice and water samples“ steht eine neuartige Datierungsmethode für die Erd- und Umweltwissenschaften. Dabei wird das extrem rare Edelgasradioisotop 39Ar eingesetzt, das als einziges Isotop den wichtigen Altersbereich von etwa 50 bis 1000 Jahren abdeckt und für die Wasserdatierung genutzt werden kann. Das mit rund einer Million Euro geförderte Vorhaben basiert auf einer langjährigen Zusammenarbeit der Arbeitsgruppen von Prof. Dr. Markus Oberthaler und Prof. Dr. Werner Aeschbach, die eine fundamental neuen Messmethode namens Atom Trap Trace Analysis (ATTA) verwenden, bei der die seltenen Ar-Atome in einer Atomfalle gefangen und nachgewiesen werden (Foto: Florian Freundt, Institut für Umweltphysik, Universität Heidelberg).
Ihre Datierungsmethode mittels 39Ar haben die Wissenschaftler bereits erfolgreich zum Einsatz gebracht und den Prototypen eines Messgeräts entwickelt. Das neue und weltweit einmalige Gerät, das die Heidelberger Forscher nun realisieren wollen, soll für den Routinebetrieb mit kleinen Proben ausgelegt und dann auch anderen Forschern zugänglich gemacht werden. Markus Oberthaler forscht am Kirchhoff-Institut für Physik, Werner Aeschbach am Institut für Umweltphysik; Aeschbach ist zudem Direktor des Heidelberg Center for the Environment (HCE).
Siehe auch: „Neue Technologie für die astronomische Forschung“
Siehe auch: „DFG-Förderung: Eine Atomfalle für die Wasserdatierung“
Worauf beruht die Wirkung pflanzlicher Präparate, die unterstützend bei der Krebs-Therapie eingesetzt werden? Wie kann die Ernährung Autoimmunerkrankungen wie die Rheumatoide Arthritis beeinflussen? Oder welchen Beitrag leistet Akupunktur (Foto: Universitätsklinikum Heidelberg) bei der Behandlung chronischer Erkrankungen? Diesen und weiteren Fragen gehen die vier Universitätsklinika Baden-Württembergs im neu gegründeten Akademischen Zentrum für Komplementäre und Integrative Medizin (AZKIM) nach. Der Verbund erforscht die Wirkung und Sicherheit von komplementärmedizinischen Verfahren mit wissenschaftlichen Methoden und wird vom baden-württembergischen Wissenschaftsministerium drei Jahre lang mit insgesamt 1,2 Millionen Euro gefördert.
Bei vielen Krankheiten werden mittlerweile komplementäre Therapiemethoden eingesetzt, die den Heilungsprozess unterstützen sollen. Nach Umfragen wie der Allensbach-Studie von 2010 (pdf) verwenden mehr als zwei Drittel der Bevölkerung Naturheilmittel. Doch an den Universitäten ist die Komplementärmedizin bislang wenig präsent. „Ob tatsächlich und wenn ja wodurch positive klinische Effekte erzielt werden, ist oft unklar. Selbst bei einer zu beobachtenden positiven Wirkung sind die zugrundeliegenden molekularen Mechanismen weitgehend ungeklärt“, sagt Prof. Dr. Yvonne Samstag, Initiatorin und federführende Sprecherin des Verbundes sowie Leiterin der Sektion Molekulare Immunologie am Institut für Immunologie des Universitätsklinikums Heidelberg.
Die Ärzte und Grundlagenforscher der beteiligten Klinika verbinden ihre Expertise auf den Gebieten Immunologie, Onkologie, Naturstoffanalytik, Allgemeinmedizin und Naturheilkunde. Der Zusammenschluss will zum einen die Grundlagen- und klinische Forschung vorantreiben, zum anderen Konzepte erarbeiten, um die universitäre Aus- und Weiterbildung im Bereich der komplementären Heilmethoden und die Patientenberatung zu verbessern.
Pflanzliche Wirkstoffe und ihr Einfluss auf das Immunsystem stellen einen Schwerpunkt der Heidelberger Arbeiten dar. „Wir wollen herausfinden, ob sich die Aktivität und das Wanderungsverhalten von Immunzellen durch bestimmte Pflanzenstoffe beeinflussen lassen, um eine gestörte Immunabwehr wieder in das optimale Gleichgewicht zu bringen“, erläutert Yvonne Samstag. So widmen sich die Forscher von AZKIM aktuell den Wirkungen des Langen Pfeffers, einer Gewürz- und Heilpflanze aus Asien, auf Immun- und Krebszellen; und sie untersuchen, ob bestimmte Stoffe der afrikanischen Heilpflanze Kalata Kalata, sogenannte zyklische Peptide, gegen Rheuma und Multiple Sklerose wirken können.