Universität Heidelberg Arbeitszeitregelungen
Die Universität Heidelberg bietet ihren Beschäftigten flexible Arbeitszeitregelungen an, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern. Die Mitarbeiter:innen können in vielen Bereichen zwischen verschiedenen Arbeitszeitmodellen wie der feststehenden oder der gleitenden Arbeitszeit wählen.
Wöchentliche Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei Vollzeitbeschäftigten für Beamt:innen 41 Stunden und für Beschäftigte 39,5 Stunden. Für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte gilt eine maximale wöchentliche Stundenzahl von 19,75 Stunden.
Arbeitszeitmodelle
An der Universität Heidelberg wird zwischen folgenden Arbeitszeitmodellen unterschieden:
- Gleitende Arbeitszeit (§ 6 Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit)
- Feststehende Arbeitszeit (§ 7 Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit)
- Abweichend feststehende Arbeitszeit (§ 8 Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit)
Das Regelarbeitszeitmodell ist die feststehende Arbeitszeit (§ 7 Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit). Der Abschluss einer Gleitzeitregelung oder die Vereinbarung einer abweichenden feststehenden Arbeitszeit bedarf in jedem Einzelfall der Zustimmung des Personaldezernats der Universitätsverwaltung und des Personalrats. Sofern für bestimmte Bereiche bereits Vereinbarungen getroffen sind, gelten diese bis zum Abschluss neuer Regelungen. Für die Universitätsverwaltung, die Universitätsbibliothek, das Universitätsrechenzentrum, den Zentralbereich Neuenheimer Feld und das Institut für Versuchstierkunde bestehen bereits besondere Vereinbarungen, die den Beschäftigten eine gleitende Arbeitszeit ermöglichen (Gleitzeitordnung).
Arbeitszeitverteilung
Für die unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle werden Beginn, Ende und Dauer der Rahmenarbeitszeit, der Funktionszeit und der Pausen sowie die Inanspruchnahme von Arbeitszeitausgleich entsprechend den Verhältnissen vor Ort geregelt.
Bei feststehender Arbeitszeit ist die tägliche Arbeitszeit wie folgt festgelegt für
a) Beamt:innen:
- Dienstbeginn: montags bis freitags 07:30 Uhr
- Dienstende: montags bis donnerstags 16:15 Uhr, freitags 16:00 Uhr
b) Beschäftigte:
- Dienstbeginn: montags bis freitags 07:30 Uhr
- Dienstende: montags bis donnerstags 16:00 Uhr, freitags 15:30 Uhr
Für die Gleitzeit gilt die Gleitzeitordnung der jeweiligen Einrichtung.
Auf Grund von dienstlichen Gründen können Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeitmodelle früher oder später festgelegt werden. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, bedarf dies in jedem Einzelfall der Zustimmung des Personaldezernats der Zentralen Universitätsverwaltung und des Personalrats. Gleiches gilt bei einer Änderung der Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage.
Arbeitsschutzgesetz
Bei der Gestaltung der Arbeitszeit sind im Arbeitnehmer:innenbereich - neben der AzUVO - zwingend das Arbeitszeitgesetz ( ArbZG ) sowie ggf. das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz zu beachten.
Überstunden und Mehrarbeit
Grundsätzlich sind Überstunden durch entsprechende Freizeit auszugleichen.
Eine finanzielle Abgeltung von Über- bzw. Mehrarbeitsstunden stellt somit die Ausnahme dar und ist nur möglich, wenn ein entsprechender Freizeitausgleich (aus dienstlichen Gründen) nicht gewährt werden kann.
Sofern Über- bzw. Mehrarbeitsstunden abgegolten werden sollen, ist dies nur möglich, wenn sie vor ihrer Ableistung durch die Personalabteilung angeordnet wurden. Ggf. sind die Mitbestimmungsrechte des Personalrates zu beachten.
Schwerbehinderte Menschen sind auf Verlangen von Mehrarbeit freizustellen.