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Geza Rastädter
Tel. +49 6221 54-12317

Geza Rastädter

Abteilung 3.1: Gebäudebetrieb

 
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Entsorgung Ricoh-Toner
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Entsorgungsleistungen

Die Entsorgung von Nicht-Haushaltsmüll erfolgt nach festgeschriebenen Richtlinien. Bitte beachten Sie, dass bei der Entsorgung von Inventar (Möbel, EDV-Ausstattung) stets eine Inventarabgangsverfügung ausgefüllt werden muss.

Weiterhin gilt, dass gewisse Produkte vielleicht einem Nachnutzer zugeführt werden können und nicht direkt entsorgt werden müssen. Zur Vermittlung von Angebot und Nachfrage von gebrauchten Produkten steht die Gebrauchtbörse zu Ihrer Verfügung. Dieses Vorgehen spart beiderseitig Geld.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und für Anregungen sind wir stets dankbar.

Entrümpelungen und Entsorgungen

Für Entrümpelungen und Entsorgungen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Die Finanzierung der Entsorgungskosten erfolgt grundsätzlich aus dem Zentralhaushalt, während die Kosten für etwaig benötigtes Personal nicht zentral finanziert wird, egal ob ihr Hausmeister diese Leistung nicht (mehr) erbringen kann oder sie keinen Hausmeister beschäftigen. Die Planung und Organisation erfolgt gemeinsam mit der betroffenen Einrichtung unter Beachtung nachstehender Ablauforganisation:

  • Bevor die Einrichtung Gegenstände entsorgen möchte, sollte dies zunächst mit dem zuständigen Hausmeister kommuniziert werden, somit können mehrere Gebäude-Entsorgungen zusammengenommen werden, sodass Entsorgungskosten verringert werden können.
  • Die Einrichtung stellt an die Universitätsverwaltung, Abteilung 3.1, einen Entsorgungsantrag im CAFM. Die Einrichtung soll möglichst eine genaue Menge angeben, sodass klar ist, wie groß das Gefäß sein sollte und was entsorgt werden soll.
  • Bei Unklarheiten kontaktiert der/die Sachbearbeiter/-in den Ansprechpartner der Einrichtung.
  • Bei größeren Entsorgungen wird in der Regel ein Vor-Ort-Termin vereinbart. Der Rahmenvertragspartner erstellt das Angebot und schickt es an den Sachbearbeiter/ -in. Es wird überprüft ob die Preise stimmen, danach wird das Angebot an den Auftraggeber geschickt. Der Auftraggeber entscheidet ob die Entsorgung stattfinden soll. Der Sachbearbeiter kommuniziert dies an den Rahmenvertragspartner.
  • Nach erfolgter Entsorgung bestätigt oder sendet die Einrichtung den Leistungsnachweis an die Abteilung 3.1. Diesen Nachweis wird der Rahmenvertragspartner der späteren Rechnung an die Universitätsverwaltung, Abteilung 3.1 beifügen.

Bitte beachten Sie, dass ein Vorlauf von zwei (2) Wochen vor der Maßnahme notwendig ist.

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Entsorgung von Altakten (Aktenvernichtung)

Für die Aktenvernichtung gelten grundsätzlich dieselben Bedingungen und Anmerkungen wie für die Entsorgung von Sperrmüll (Antrag im CAFM).

Die Vernichtung der Akten erfolgt nach Bundesdatenschutzgesetz, entsprechend der neuen DIN 66399 / ISO21964, Standard P4. Diese schreibt u.a. eine Partikelgröße von 160 mm² vor, die bei unserem Rahmenvertragspartner erheblich unterschritten wird (Partikelgröße von 100 mm²), nach Sicherheitsstufe 5 und Datenschutzklasse 3. Über die Vernichtung wird der ZBS ein Nachweis erteilt. Vertragspartner ist die Firma Reisswolf, die über die entsprechenden Zertifizierungen verfügt. Bei weiteren Fragen können Sie sich an uns über die folgende E-Mailadresse wenden: entsorgung-service@zuv.uni-heidelberg.de

 

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Entsorgung von Elektroschrott

  • Kleine Mengen, wie einen Drucker, Kaffeemaschine oder Computermaus werden an den Hausmeister weitergegeben. Der Hausmeister sammelt kleine Mengen an Elektroschrott.
  • Wenn das Volumen des Elektroschrotts eine Gitterbox annimmt, füllen Sie das Entsorgungsformular für Elektroschrott im CAFM aus.
  • Das ausgefüllte Formular und die Inventarabgangsverfügung schicken Sie bitte an die Abteilung 3.1.
  • Der Sachbearbeiter wird dann Kontakt mit dem ZNF aufnehmen.
  • Das ZNF liefert eine Gitterbox.
  • Wenn die Gitterbox befüllt ist, muss der Sachbearbeiter oder das ZNF informiert werden.
  • Bei Abholung von drei oder mehr Gitterboxen muss eine Person zur Verfügung stehen, die bereit ist mit zum Recyclinghof Heidelberg zu fahren und dort den Elektroschrott selbständig zu entsorgen.

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Entsorgung von Leuchtstoffröhren

Leuchtstoffröhren müssen als Sondermüll entsorgt und dürfen nicht in den normalen Müll geworfen werden. Bitte verwenden Sie die dafür vorgesehenen Container, die im Universitätsgelände an folgenden Standorten aufgestellt sind:

Im Neuenheimer Feld

  • INF 236 Mineralogie
  • INF 282 ZMBH
  • INF 367 Theoretikum
  • INF 270 OCI
  • INF 367 ZNF

Altstadt

  • Neue Uni, Grabengasse 3-5
  • IBW, Akademiestraße 3

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Entsorgung von Toner

Die Leerbehälter (Toner, Patronen) dürfen nicht in den normalen Müll geworfen werden.

Die Firma Office Mix übernimmt die Entsorgung auf Anforderung für Sie kostenfrei (Ausnahme: Toner der Ricoh Verwaltungskopierer). Hierzu werden „Umweltboxen" zur Verfügung gestellt, die bei Bedarf wieder mitgenommen werden. Die Anforderung einer Umweltbox kann telefonisch unter 0800 0009455 oder unter officemix.de/umweltbox erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie den Seiten der Zentralen Beschaffungsstelle (passwortgeschützt): http://www.zuv.uni-heidelberg.de/finanzen/beschaffung/pw/uebersicht/verbrauchsmaterial/edv.html und https://www.zuv.uni-heidelberg.de/finanzen/beschaffung/pw/uebersicht/verbrauchsmaterialedv.html.

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Entsorgung von Tonern der Verwaltungskopierer

Die Kartuschen dürfen nicht in den normalen Müll geworfen werden, sondern müssen an die Firma Ricoh zurückgegeben werden. Ricoh stellt hierzu Boxen zur Verfügung, welche per Faxformular oder Internet bestellt werden können. Weitere Informationen zur Vorgehensweise der Entsorgung erhalten sie auf dem Entsorgungsformular von Ricoh.

Die Entsorgung über die Firma Büro-Mix ist aus vertraglichen Gründen nicht möglich.

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Entsorgung von gebrauchten PC's, CDs / DVDs

Beim Verschrotten der alten PC´s, CDs und DVDs müssen Sie unbedingt auf folgendes achten:

  • Als erstes bitte die IT-Abteilung kontaktieren, damit diese, wegen dem Datenschutz, die Festplatten
    ausbaut.

  • Im nächsten Schritt Herrn Andy Lehmannn vom Universitätsrechenzentrum anrufen und einen Termin zum Schreddern vereinbaren. Seine Rufnummer lautet: 06221-54 20269

  • Das URZ besitzt einen Schredder um die Festplatten, CD´s und DVD´s in kleinsten Teilen zu entsorgen. Diese Kosten werden direkt vom Institut bezahlt. Diese liegen im Moment bei 2,80 € pro Festplatte und sind viel niedriger als bei anderen anbietenden Firmen.

  • Für die Entsorgung der restlichen PC Teile füllen Sie bitte nebenstehendes Formular Antrag auf Entsorgung von Elektroschrott aus und schicken Sie es an
    entsorgung-service@zuv.uni-heidelberg.de. Bei Fragen können Sie gerne Herrn Rastädter (Abteilung 3.1) kontaktieren. Seine Rufnummer lautet: 06221-54-12317.

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E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 24.07.2024
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