Dagmar Stier
Raumvergabe für die Neue Universität
Tel. +49 6221 54-12319
hoersaalverwaltung@zuv.uni-heidelberg.de
Allgemeines
Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Universität eingegangen sein. Die Genehmigung wird schriftlich erteilt.
Eine Vergabe von Hörsälen erfolgt in der Regel von montags bis freitags nur in der Zeit von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Veranstaltungen nach 22:00 Uhr, sowie an Wochenend- und Feiertagen werden nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt.
Ein Anspruch auf Überlassung der gewünschten Räume kann aus der Entgegennahme dieses Antrags nicht abgeleitet werden. Solange die schriftliche Genehmigung nicht vorliegt, kann von einer Überlassung nicht ausgegangen werden.
Wir bitten um Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVo). Für nähere Auskünfte/Einweisung über/in die technische Ausrüstung stehen Ihnen unsere Medientechniker und Hausmeister unter der Tel.- 2302 und -2301, sowie per E-Mail unter Medientechnik@zuv.uni-heidelberg.de und hausd_nu@zuv.uni-heidelberg.de zur Verfügung.
Das Collegium Musicum (CM) der Universität Heidelberg betreut die Durchführung der Flügelstimmung. Die Rechnung bekommen Sie direkt vom Flügelstimmer zugesandt. CM ist bei Rückfragen erreichbar unter: collegium-musicum@uni-hd.de