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Abteilung 4.3: Finanzbuchhaltung

Petra Kreutz
Tel. +49 6221 54-12473
petra.kreutz@zuv.uni-heidelberg.de
 

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Entgeltteilung Bankgebühren

Aufgrund einer neuen EU-Richtlinie (Zahlungsdiensterichtlinie EU 2015/2366) ergibt sich ab sofort im Bereich Zahlungsverkehr folgende Änderung:

Für alle Zahlungen innerhalb der EU/EWR besteht währungsunabhängig die Pflicht zur Entgeltteilung. Es ist somit nicht mehr zulässig, Bankgebühren des Empfängers zu übernehmen. Zahlungen mit einer anderen Entgeltregelung werden von der Bank kostenpflichtig abgewiesen.

Diese Regelung betrifft folgende Länder:

Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

Weitere Staaten
Island, Isle of Man, Lichtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Saint-Pierre und Miquelon, Schweiz, Jersey und Guernsey, Nordirland


Diese Regelung betrifft seit dem Brexit NICHT mehr Großbrittannien.
Eine SEPA-Zahlung ist aber weiterhin möglich.

 

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Letzte Änderung: 05.06.2024
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