Hinweise / FAQ
Es ist darauf zu achten, dass bei eingehenden Rechnungen die Universität Heidelberg als Rechnungsadressat genannt wird. Zusätzlich ist die betreffende Einrichtung zu nennen.
Angaben zu Personen sollten, falls benötigt, nicht in der Rechnungsadresse sondern in der Lieferadresse genannt werden.
Rechnungsanschrift richtig (Beispiel): |
Rechnungsanschrift falsch (Beispiel): |
Universität Heidelberg Universitätsbibliothek Plöck 57a 69117 Heidelberg |
Max Muster Plöck 57a 69117 Heidelberg |
Formularversionen
(Auszahlungsanordnungen, Annahmeanordnungen, etc.)
Bitte benutzen Sie die aktuellen Formulare
Die Formulare (sowie alle anderen wichtigen Hinweise) finden Sie auf unserer Homepage (rechte Spalte, Rubrik „Service-Angebote“)
http://www.uni-heidelberg.de/einrichtungen/verwaltung/finanzen/d4_3.html
Ausdruck der Auszahlungsanordnung
(siehe auch Erläuterungen dazu)
FIBU 1 und FIBU 2 sind jeweils nur in einfacher Ausfertigung einzureichen.
Angabe des Empfangsberechtigen (in den Auszahlungsanordnungen) bzw. des Einzahlungspflichtigen (in den Annahmeanordnungen)
Der Empfangsberechtigte oder der Einzahlungspflichtige ist in Kurzform (aber trotzdem eindeutig) anzugeben.
Als Empfangsberechtigter bzw. Einzahlungspflichtige ist zuerst immer der tatsächliche Empfänger des Geldes bzw. der Zahlungspflichtige anzugeben.
Wird das Geld für den Empfangsberechtigten bzw. Zahlungsplichtigen von einer dritten Person abgeholt bzw. eingezahlt, ist dies zusätzlich anzugeben ("Abholer: xxx" bzw. "Überbringer: xxx"). Nur die Angabe des Abholers bzw. Überbringers ist nicht zulässig.
Bankverbindung auf der Auszahlungsanordnung
Die Angabe der Bankverbindung auf der Auszahlungsanordnung ist nur notwendig, wenn diese nicht aus den zahlungsbegründenden Unterlagen hervorgeht. Übertragungsfehler lassen sich so vermeiden; ebenso spart man sich diese Arbeit.
Erstattungen in Fremdwährung
an eine Deutsche Bankverbindung sind vom Institut/von der Dienststelle selbst umzurechnen. Der umgerechnete Betrag ist in EUR anzuweisen.
Mitteilung Geldeingang
Die Mitteilung der Finanzbuchhaltung an die Institute/Einrichtungen, dass Geld eingegangen ist, ersetzt nicht die zahlungsbegründende Unterlage (siehe hierzu auch die Erläuterungen zur Annahmeanordnung)