Reisekosten Kontierungshilfe für Beschäftigte und Beamte der Universität (einschließlich HiWi’s und Gastprofessoren nach VwV) für Reisen im Rahmen ihrer Dienstaufgaben
Neben den Beschäftigten, Beamten und wisschenschaftlichen Hilfskräften der Universität Heidelberg zählen auch die Gastprofessoren nach der VwV-Gastprofessor zu den Beschäftigten der Universität Heidelberg: Sie haben einen Dienstvertrag mit der Universität. Dementsprechend zu handhaben sind auch die Abwicklung und Verbuchung von Reisekosten (inkl. Anreise/Abreisekosten). Gastprofessoren außerhalb der VwV-Gastprofessor sind KEINE Beschäftigten der Universität und fallen unter Punkt "Externe - mit Gegenleistung".
Bearbeitung:
- Reisekostenstelle der Personalabteilung > Ausführlich Informationen Homepage Abt. 5.1
- Auszahlungsanordnung wird von der Reisekostenstelle erstellt (inkl. Angabe Sachkonto)
- Auftrag/Kostenstelle wird von der Dezentrale ergänzt
Zahlungsbegründende Unterlagen:
(sind der Auszahlungsanordnung beizufügen)
- Reisekostenabrechnung der Reisekostenstelle
- Dienstreiseabrechnung des Reisenden
- Dienstreiseantrag des Reisenden
- Originale der entsprechenden (Reisekosten)belege
Da auch diese Belege spät gescannt werden, ist die Anleitung Belegversand und Belegvorbereitung zu beachten (vor allem der Punkt, dass die Belege, die kleiner als A5 sind, aufgeklebt werden).
Ausfüll- und Buchungshilfe für die Auszahlungsanordnung:
Sachkonto | 68511 - Dienstreisen Inland 68512 - Dienstreisen europäisches Ausland 68513 - Dienstreisen außereuropäisches Ausland |
Lohnsteuer | Sofern sich mit der Reisekostenabrechnung eine Steuerpflicht ergibt, erfolgt eine Mitteilung an das LBV |
FIBU-Intern | |
Steuerkennz. | grundsätzlich ohne Vorsteuerabzug > N4/V0 Die Steuerpflicht der Reisekosten bei Projekten mit Vorsteuerabzug wird durch Herrn Jülg geprüft. |
Steuerkartei | nein (keine Kontrollmitteilung an das Finanzamt) |
Kreditor | 4er |