Bereichsbild
Ansprechpartner

> nur bei Fragen zum Honorarvertragswesen
(Honorarverträge, Werkverträge)

Vertragsgestaltung, -abschluss, Einordnung freiberufl. Leistung, etc. (nicht bei Fragen zur Kontierung)

Abteilung 4.1: Beschaffung

Nathalie Dussel,
Julia Winkler, Katja Laick

Sprechzeiten vormittags:
9.00 – 12.00 Uhr

Tel. +49 6221 54-12412
Fax +49 6221 54-12492

E-Mail: honorar-werkvertraege@zuv.uni-heidelberg.de


> bei Fragen zu den Formularen der Finanzbuchhaltung und weitere Informationen, Kontierungshandbuch

Abteilung 4.3: Finanzbuchhaltung

Sabine Hofmann
Tel. +49 6221 54-12470
sabine.hofmann@zuv.uni-heidelberg.de

Rechnungsprüfung

Karin Weigold
Tel. +49 6221 54-12478
rechnungspruefung@zuv.uni-heidelberg.de

Karin Freiseis
Tel. +49 6221 54-12437
rechnungspruefung@zuv.uni-heidelberg.de

 

 

 
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Reisekosten Kontierungshilfe für Honorar- oder Werkverträge

Nebenkosten (Reisekosten, Übernachtungskosten, etc.), die zusätzlich zur eigentlichen Leistung vergütet werden, sind Bestandteil des Honorars und somit auf demselben Sachkonto zu buchen, wie das Honorar (61310, 61311 oder 61330).

Honorarverträge sind auch abzuschließen für Gastdozenten und für Gastprofessoren. Hier erfolgt eine Aufteilung auf Honorar (Sachkonto 63534) und Reisekosten (Sachkonto 63590).

Bearbeitung:

  • dezentral durch Institute/Einrichtungen
  • Abteilung 4.1 Zentrale Beschaffung (Vertragsbearbeitung)
  • Abteilung 4.3 (Erfassung/Buchung der Rechnung oder der Vereinbarung über Freiberufliche Leistung)
     

Beispiele (nicht abschließende Auflistung)

Übersetzer, Korrekturarbeiten, Gutachter, Beiratsmitglieder (z. B. AAC), Advisory Board, Dienstleistungen wiss. und nicht wissenschaftlich (Keine Lehrleistung im Sinne des Lehrauftrags), durch Vertrag bestimmte andere Gegenleistung, aber auch: Gastdozent oder Gastprofessor (nicht VwV)
 

Zahlungsbegründende Unterlagen:
Diese sind der Auszahlungsanordnung beizufügen - wenn dies ein Vorgang ist, der weiterhin in Papierform einzureichen ist. Ansonsten sind die zahlungsbegründenden Unterlagen in der eRechnung einzureichen/hochzuladen bzw. vom Rechnungssteller an den zentralen Rechnungseingang zu senden.

  • Rechnung aufgrund des Honorarvertrags/des Werkvertrags oder Rechnung für freiberufliche Leistung ist vom Rechnungssteller direkt an den zentralen Rechnungseingang zu senden. Ggf. zugrundeliegende Honorar- oder Werkverträge sind erst im Workflow hochzuladen.
  • Wird ausnahmsweise eine AuszAO eingereicht, ist die Rechnung beizufügen sowie der zugrundliegende Vertrag.
  • Vereinbarung über Freiberufliche Leistung nur Reisekosten muss mit Belegkopien in der blauen Mappe an die Scanstelle gesendet werden
Auf der Seite des Honorarvertragswesens finden sich alle notwendigen Informationen und Formulare:
  • Grundlagen zur Vergabe freiberuflicher Leistungen
  • Bearbeitung von freiberuflichen Leistungen durch das Sachgebiet Beschaffung
  • Bearbeitung von freiberuflichen Leistungen bei dezentraler Bearbeitung
  • weiter Informationen aus diesem Bereich
  • die Formulare stehen im Formularschrank zum Download bereit


Versand von Vertragsunterlagen entweder per Hauspost oder per Email an die nebenstehenden Ansprechpartnerinnen des Honorarvertragwesens (ZUV, Abt. 4.1)


Versand von Buchungsunterlagen per Hauspost entweder in der blauen Mappe an die Scanstelle (ZUV, Poststelle) oder wie bisher/mit AuszAO an die Finanzbuchhaltung (ZUV, Abt. 4.3) oder per Rechnungsstellung direkt vom Rechnungssteller an den zentralen Rechnungseingang


Ausfüll- und Buchungshilfe für die Auszahlungsanordnung bzw. Kontierungshilfe für die eRechnung

Sachkonto Honorarvertrag (wiss. Dienstl.) 61310 (auch nur Reisekosten)
Honorarvertrag (sonstige, nicht wiss. Dienstl.) 61311 (auch nur Reisekosten), ggf. auch speziellere Sachkonten wie bspw. 61630, 67930 o. Ä.
Werkvertrag 61330 (auch nur Reisekosten)
Honorar oder Reisekosten für Gutachtertätigkeit: 61220

Honorarvertrag für Gastdozenten und Gastprofessoren
Honorar 63534 / Reisekosten 63590

freiberufliche Leistung richtet sich nach der erbrachten Leistung und kann u. a. mit den oben bereits genannten Sachkonten gebucht werden.
Steuerkennz.

plus 19% für Inst/Einr (G9/H9) bei Ausländern
ohne Steuer (N4/V0*) bei inländ. Einzelpersonen sowie für alle Gastdozenten und Gastprofessoren
inkl. 19% (N9/V9) bei inländ. Einzelpersonen,
wenn RgStellung mit Steuer erfolgt

FIBU-intern  
Steuerkartei JA -> Kontrollmitteilung ans Finanzamt
Kreditor 1er oder 8er

 

Seitenbearbeiter: Sabine Hofmann
Letzte Änderung: 27.03.2025
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