Verwendung der Qualitätssicherungsmittel
Verwendung der Qualitätssicherungsmittel
Die Qualitätssicherungsmittel sind zweckgebunden für die Sicherung der Qualität in Studium und Lehre zu verwenden. Maßnahmen, die aus Qualitätssicherungsmitteln finanziert werden, bleiben bei der Ermittlung der Aufnahmekapazität außer Betracht.
In § 4 „Verwaltungsvorschriften“ des Qualitätssicherungsgesetzes wird eine Verwaltungsvorschrift angekündigt, in der u.a. die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel geregelt werden soll. Das Erscheinen dieser Verwaltungsvorschrift wurde vom MWK mehrfach verschoben. Laut Aussage des MWK ist vor Jahresbeginn 2014 nicht mit der Verwaltungsvorschrift zu rechnen.
Um den Fakultäten und den für die Verteilung der Qualitätssicherungsmittel verantwortlichen Gremien die Arbeit zu erleichtern, haben wir unter Berücksichtigung aller bereits vorhandenen Quellen und gesetzlichen Grundlagen eine Handreichung zusammengestellt, die die wichtigsten Kriterien für den Umgang mit den Qualitätssicherungsmitteln zusammenfasst. Außerdem bieten wir Ihnen als Hintergrundinformation eine Zusammenstellung und Erläuterung der rechtlichen Grundlagen zu unserer Handreichung an.