Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Mit Wirkung vom 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungssgesetz (AGG) in Kraft getreten. Das AGG will die Beschäftigten vor Benachteiligungen wegen eines Diskriminierungsmerkmals schützen. Daher darf kein Beschäftigter wegen eines solchen Merkmals schlechter behandelt werden als ein anderer in einer vergleichbaren Situation.
Wichtige Informationen:
Gesetzestext Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (PDF)
Rundschreiben zum AGG (PDF)
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Letzte Änderung:
18.11.2015