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Pflegezeit

Mit dem Gesetz über die Pflegezeit (PflegeZG) soll Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet werden, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern (§1 PflegeZG).
 

Gesetzlich ist die Pflegezeit unterschiedlich geregelt für

Beamtinnen und Beamte

Beschäftigte

 

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Letzte Änderung: 24.08.2016
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