Pflegezeit
Mit dem Gesetz über die Pflegezeit (PflegeZG) soll Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet werden, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern (§1 PflegeZG).
E-Mail:
Seitenbearbeiter
Letzte Änderung:
24.08.2016