Personaladministration für Professurvertreterinnen und -vertreter
Themen und Zuständigkeitsbereiche
Personaladministration von der Einstellung bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
Hierzu gehören insbesondere:
- Die Betreuung und Beratung bei personalrechtlichen Vorgängen, z.B. befristete Einstellung für vakante Professuren, Einstellung bis zur Ernennung zum/zur Universitätsprofessor/Universitätsprofessorin, Beendigung des Dienstverhältnisses.
Die Beschäftigung als Professurvertreter/in erfolgt grundsätzlich als Beschäftigte/r mit Sozialversicherungspflicht. In Ausnahmefällen kann die Beschäftigung in Anlehnung an das Beamtenrecht erfolgen, wenn für den/die beurlaubten Beamten/in ein Gewährleistungsbescheid vorliegt. Dieser kann bei der bisherigen Dienststelle beantragt werden - Anweisung und Einstellung der Vergütung beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV). Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Besoldungsgruppe W2.
(Link zu den Gehaltstabellen des LBV) - Hilfestellung bei Anträgen an das Landesamt für Besoldung und Versorgung
- Nebentätigkeitsgenehmigungen
Die Zuständigkeit der Ansprechpartnerinnen richtet sich hier nach Zugehörigkeit zu Fakultäten bzw. Einrichtungen.
Abteilungsleitung - Grundsatzangelegenheiten
Teamleitung und Stellvertretung der Abteilungsleitung
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Katrin Kiermeier |
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Andrea Klugmann |
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Stephanie Krämer |
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N.N. |
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Alice Lies |
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Iris Wick |