Jugendschutz Jugendschutz
Hinweise für Jugendliche (15 bis 18 Jahre)
Die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung der Universität sind Eure Ansprechpersonen für alle Fragen, die Ihr während Eurer Ausbildung habt.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung des Universitätsklinikums Heidelberg ist ein gewähltes Gremium, welches die Interessen der Jugendlichen, Schüler:innen und Auszubildenden am Universitätsklinikum Heidelberg vertritt.
Ihre Aufgaben sind im Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg festgelegt und umfassen:
- Die Einhaltung von Gesetzen und Verträgen, die Jugendliche, Schüler:innen und Auszubildende betreffen zu überwachen.
- Anregungen und Beschwerden, welche die Berufsbildung betreffen, entgegennehmen, prüfen und (falls berechtigt) beim Personalrat auf Erledigung hinwirken.
- Die Jugendlichen, Schüler:innen und Auszubildenden über aktuelle Inhalte zu informieren.
- Auf Gleichstellung von männlichen und weiblichen Beschäftigten hinzuwirken.
- Die Eingliederung von Jugendlichen, Schüler:innen und Auszubildenden unterschiedlicher Herkunft zu fördern.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage bietet das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).