icon-symbol-logout-darkest-grey

Formalitäten im StudiumGesetzliche Unfallversicherung

Studierende sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass man an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule immatrikuliert oder Doktorand/in bzw. Diplomand/in ist. Der Versicherungsschutz ist beitragsfrei. Die Kosten übernehmen die Länder.

Versicherungsschutz besteht:

  • während des Besuchs der Vorlesungen und Seminare
  • bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten (Teilnahme an Repetitorien und Exkursionen)
  • während des Besuchs von Hochschul- und Staatsbibliotheken
  • beim Allgemeinen Hochschulsport
  • bei Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung
  • auf den damit zusammenhängenden Wegen (auch der Weg zur Immatrikulation)

Unfallanzeigen und Meldungen an die Unfallkasse

Unfälle, die sich auf dem Hochschulgelände oder auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Hochschule bzw. beim Allgemeinen Hochschulsport ereignen, müssen bei der zuständigen Stelle der Hochschule gemeldet werden. Bis zum 31.12.2023 übernahm das Studierendenwerk Heidelberg die Meldung von studentischen Unfällen an die UKBW. 

Ab dem 01.01.2024 richten Studierende der Universität Heidelberg ihre Unfallmeldung bitte per E-Mail an:

unfallmeldung@uni-heidelberg.de
Universität Heidelberg
Abteilung 2.1 – Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg

Bitte beachten Sie: Unter Punkt 22 des Formulars („Leiter (Beauftragter) der Einrichtung") sollte der/die Ansprechpartner*in des jeweiligen Instituts, an dem der oder die Studierende*r eingeschrieben ist, eingetragen werden. 
Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) ersetzt auch durch Unfall beschädigte medizinische Hilfsmittel (z.B. Brille, Hörgeräte etc.). Dies kann unter Punkt 15 des Formulars angegeben werden.  

Zusatz-Unfallversicherung

Eine Zusatz-Unfallversicherung besteht für:

  • Unfälle in der Freizeit
  • Unfälle bei Praktika und prüfungsvorbereitenden Tätigkeiten für das Studium außerhalb der Hochschule
  • Unfälle bei Betätigung in einem Beruf oder Gewerbe – auch als Werkstudent – sofern diese Tätigkeit zur Examensvorbereitung gehört
  • Unfälle während eines Auslandssemesters
  • Todesfälle

Ansprechpartner für die Zusatz-Unfallversicherung ist das Studierendenwerk der Universität Heidelberg.