Ärztliche Hilfe bei Arbeitsunfällen am Anorganisch-Chemischen Institut der Universität Heidelberg (gilt für Studenten, Angestellte und Beamte)
Zunächst muss man entscheiden, ob
a) ein Krankenwagen geholt werden muss (einheitliche Notrufnummer: 112) oder
b) der/die Geschädigte selbst einen Arzt aufsuchen kann:
- In diesem Fall muss man in Begleitung eines Helfers (z.B. im Praktikumsassistent, Ersthelfer, Kommilitone/Kollege) im Normalfall in die Notfallambulanz der Medizinischen Uniklinik gehen (Plan siehe unten). Diese hat die Zulassung als sogenannter D-Arzt und kann direkt mit der Unfallkasse abrechnen.
- Dort muss man sagen dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.
(dadurch werden die Kosten von der Unfallkasse Baden-Württemberg, UKBW, übernommen.
Die eigene Krankenkasse oder Private Versicherung ist nicht zuständig!)
- Ausnahmen:
- Bei Augenverletzungen in die Notfallambulanz der Augenklinik (hat ebenfalls Zulassung als D-Arzt)
- „kann-Regelung“ bei kleinen Unfällen: Ein Allgemeinmediziner kann die Behandlung ohne Überweisung an einen D-Arzt durchführen, wenn keine Arbeitsunfähigkeit ab 3 Tagen resultiert (d.h. wenn es sich nicht um einen sogenannten „meldpflichtigen Arbeitsunfall“ handelt.
Meldung beim Arbeitgeber:
- unbedingt alles im Verbandsbuch dokumentieren (unabhängig von der Schwere der Verletzung!), Zeugen benennen usw.
- Unfallmeldebogen ausfüllen und abgeben (ab drei Tage Arbeitsausfall verpflichtend, darunter freiwillig)
Formular hier: https://www.ukbw.de/informationen-service/service/unfallanzeigen-anzeigen-berufskrankheit/
Weitere Infos: https://www.uni-heidelberg.de/universitaet/beschaeftigte/service/sicherheit/gesundheit/arbeitsunfall.html