NTP ID

Nicht technische Projektzusammenfassung (NTP)

Durch die nicht-technische Projektzusammenfassung (NTP) sollen objektive Informationen über genehmigungspflichtige Tierversuchsprojekte im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist für diese Veröffentlichungen zuständig. Diese Veröffentlichungen gehen auf eine Forderung der Richtlinie 2010/63/EU Artikel 43 zurück, welche im §8 TierSchG und im §41 TierSchVersV in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Zusammenfassung darf keine einrichtungs- oder personenbezogenen Daten enthalten. Die Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums und zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bleiben unberührt. Es ist die Aufgabe der Antragsteller beim Ausfüllen der Zusammenfassung ihre Rechte bezüglich geistigen Eigentums und vertraulicher Informationen zu wahren. Die NTP liegt in der eigenen Verantwortung des Antragstellers und wird weder vom Tierschutzbeauftragten noch vom Regierungspräsidium Karlsruhe überprüft.

Zur Erstellung muss das Onlineformular des BfR genutzt werden. Hilfreich ist der  zugehörigen Leitfaden zur Erstellung der Nichttechnischen Projektzusammenfassung (NTP) des BfR für genehmigungspflichtige Tierversuchsvorhaben (https://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/nichttechnische_projektzusammenfassung__ntp_-261809.html). Das Onlineformular ist unter dem folgenden Link hinterlegt: www.animaltestinfo.de/antragstellung/

Verwenden Sie in der NTP den gleichen Titel wie im Antrag. Dies erleichtert bei späteren Erweiterungen oder Änderungen die Zuordnung der NTP zum Antrag. Nach Erstellung der nichttechnischen Projektzusammenfassung wird vom System des BfR eine NTP-ID generiert. Diese NTP-ID ist im Antragsformular anzugeben und als Ausdruck den Antragsunterlagen beizufügen.  Ohne diese Angabe kann der Antrag nicht an das Regierungspräsidium Karlsruhe weitergeleitet werden.

Das BfR hat Ende August 2015 das Verfahren zur Einreichung der nichttechnischen Projektzusammenfassung (NTP) und zum Erhalten einer Identifikationsnummer (NTP ID) umgestellt. Alle bereits eingereichten NTPs behalten ihre Gültigkeit. Es ist nicht notwendig, die bereits geschriebenen NTPs auf das neue System umzuschreiben.

 

Stand: Januar 2022

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 12.01.2022
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