Internes Bildungsprogramm Teilnahmeinformationen
Anmeldung
Bitte verwenden Sie zur Anmeldung das Online-Formular.
Die Teilnahme an Veranstaltungen des Internen Bildungsprogramms sollte innerhalb der Arbeitszeit erfolgen. Sie dient der besseren Ausübung der eigenen Tätigkeit, der Gesundheitsstärkung oder - im Sinne einer besseren Work-Life-Balance - der Unterstützung in wichtigen Lebensbereichen. Vorgesetzte müssen rechtzeitig über Ihre Veranstaltungsteilnahme und Ihre Abwesenheit vom Arbeitsplatz informiert sein. Damit Ihre Veranstaltungsteilnahme innerhalb der Arbeitszeit stattfinden kann, ist hierfür die Bestätigung der Führungskraft durch Angabe des Names auf dem Anmeldeformular erforderlich. Sollte Ihnen die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit verwehrt werden, stehen Ihnen die Beauftragte für Chancengleichheit, die Abteilung Personalentwicklung oder der Personalrat als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie können sich auch ohne Angabe der Führungskraft anmelden, dann findet Ihre Veranstaltungsteilnahne außerhalb der Arbeitszeit statt.
Ihre Anmeldung wird uns elektronisch übermittelt, sobald Sie den Befehl "Anmeldung absenden" getätigt haben.
Nach Bearbeitung der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und ca. zwei Wochen vor Kursbeginn detaillierte Informationen zur Veranstaltung.
Ihre Anmeldung betrachten wir als verbindlich. Bitte melden Sie sich frühzeitig an. Der Anmeldeschluss ist regulär immer 15 Werktage vor Kursbeginn. Bitte melden Sie sich daher nur in Ausnahmefällen ab und beachten Sie dazu unsere Stornobedingungen.
Teilnahmevoraussetzungen
Die Kurse und Seminare des Internen Bildungsprogramms richten sich an die Beschäftigten der Universität Heidelberg und geprüfte Wissenschaftliche Hilfskräfte mit einem Stundenumfang ab 80 Std./Monat. Bitte beachten Sie, dass sich alle Kurse in Rubrik 4, Rubrik 5, Rubrik 8 und die Rentenberatungen ausschließlich an die Beschäftigten der Universität Heidelberg richten.
Um die Trainings und Seminare möglichst genau am Bedarf bzw. Arbeitsinhalt der Teilnehmenden auszurichten, sind sie überwiegend auf spezifische Zielgruppen zugeschnitten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir Teilnehmende außerhalb der angegebenen Zielgruppe nicht in das jeweilige Seminar aufnehmen können.
Einige Kurse sind mit Teilnahmevoraussetzungen ausgeschrieben, um ein vergleichbares Wissens- bzw. Kompetenzniveau der Teilnehmende sicherzustellen und somit Lernerfolge für alle Teilnehmende zu gewährleisten. Melden Sie sich zu diesen Kursen bitte nur an, wenn Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und nachweisen können.
Fragen zur Zielgruppe und zu den Teilnahmevoraussetzungen beantworten Ihnen das Team des Internen Bildungsprogramms gern.
Mindestteilnehmendenzahl
Unterschreitet die Zahl der Anmeldungen die angegebene Mindestteilnehmendenzahl, kann der Kurs nicht stattfinden. Selbstverständlich werden Sie in diesem Fall schriftlich darüber benachrichtigt.
Warteliste und Zusatztermine
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die maximale Teilnehmendenzahl, werden diese nach Eingangsdatum auf einer Warteliste notiert und im Fall von Abmeldungen berücksichtigt. Bei einer entsprechend großen Anzahl von Anmeldungen auf der Warteliste bemühen wir uns um die Organisation von Zusatzterminen.
Teilnahmebescheinigung
Teilnehmende, die mindestens 80 % eines Kurses besucht haben, können sich eine Teilnahmebescheinigung ausstellen lassen. Hierfür genügt es, diesen Wunsch auf der Teilnehmendenliste erkenntlich zu machen oder sich per E-Mail an das Bildungsprogramm-Büro zu wenden (siehe Kontakt).
Stornierungsregelungen
Die Einführung der Stornierungsregelung hat die Anzahl kurzfristiger Stornierungen stark gemindert, sodass Kosten minimiert und Anmeldungen verbindlich gestaltet werden konnten. Aus diesen Gründen bleibt die Regelung weiterhin bestehen. Die Regelung sieht im Einzelnen vor, in welchen Fällen eine Stornogebühr erhoben wird:
- Eine Stornogebühr fällt an, wenn die Absage der Teilnahme weniger als 15 Arbeitstage vor Kursbeginn erfolgt und keine Krankmeldung vorgelegt wird. Dies schließt auch unentschuldigtes Fehlen am Kurstag ein.
- Bei mehrtägigen Kursen müssen mindestens 80 % des Kursumfangs besucht worden sein, ansonsten fällt hier ebenfalls die Stornogebühr an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen nur im Krankheitsfall mit Krankmeldung die Stornogebühr erlassen werden kann. Urlaub ist hingegen kein ausreichender Grund.
- Bei einer gemäß § 2 Pflegezeitgesetz aufgetretenen Pflegesituation wird keine Stornogebühr erhoben.
- Wenn Sie Ersatzteilnehmende benennen, die sich sofort anmelden, fallen keine Stornogebühren für Sie an.
Wie hoch ist die Stornogebühr?
- Bei ein- und zweitägigen Veranstaltungen beträgt die Stornogebühr 20 EUR pro Person und Stornierung
- Bei Kursen mit drei oder mehr Terminen (z.B. Englisch- und Sportkurse) beträgt die Stornogebühr 40 EUR pro Person und Stornierung
Wer zahlt die Stornogebühr?
- Die Rechnung wird an die Mitarbeitenden gerichtet.
- Sind dienstliche Gründe Ursache der Absage, ist die Stornogebühr durch die Einrichtung, welche die Fortbildung genehmigt hat, zu tragen, andernfalls durch die Mitarbeitenden.
Bitte haben Sie Verständnis für diese Regelung.
Hinweis zu Getränken
Die Kurse des Internen Bildungsprogramms sind für Mitarbeiter*innen kostenfrei. Dies wird auch weiterhin so beibehalten. Allerdings ist aus haushaltsrechtlichen Gründen leider keine interne Bewirtung erlaubt. Bitte haben Sie dafür Verständnis und versorgen Sie sich bei Bedarf vorbereitend selbst.