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Aufbewahrungsfristen

Quittungsblöcke

Quittungsblöcke müssen 3 Jahre bei der Geldannahmestelle aufbewahrt werden. 

Aufbewahrungsdauer für Kassenanordnungen

Alle Kassenanordnungen mit ihren begründenden Anlagen werden 10 Jahre bei der Finanzbuchhaltung aufbewahrt. Die bei den mittelbewirtschaftenden Stellen verbleibenden Durchschriften der Kassenanordnungen müssen nicht über das laufende Haushaltsjahr hinaus aufgehoben werden. Es wird jedoch empfohlen, die v.g. Unterlagen 3 Jahre aufzubewahren, da die Prüfverfahren durch die nachgeordneten Prüfinstanzen teilweise erst nach Ablauf dieses Zeitraumes abgeschlossen sind.