Service Personal Informationen zu studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften
Auf dieser Seite sind Hinweise und Erläuterungen zu verschiedenen Themen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte zusammengestellt. Alle Angebote und Informationen rund um die Personaladministration sind im Service A-Z zu finden. Die zuständigen Ansprechpartner:innen der Personaladministration für studentische und wissenschaftliche sind separat auf der untenstehenden Seite gelistet.
Aktuelles
Information zur Anpassung der Vergütungssätze zum 1. April 2025
Die durch das Ministerium für Wissenschaft und Kunst (MWK) angekündigte Anpassung der Vergütungssätze bei studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften wird aufgrund interner Verzögerungen beim Landesamt für Besoldung (LBV) nicht zum 1. April, sondern voraussichtlich erst zum 1. Mai rückwirkend vorgenommen werden können. Daraus entstehende Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen.
Weitere Informationen zur Arbeitszeit und zum Mindestlohn
Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde, wurde auch die Grenze bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Absatz 1b SGB VI (Minijob) zum 01.01.2024 entsprechend auf 538,00 Euro monatlich erhöht.
Berechnung Mindestlohn
Vergütungssätze für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
Wissenschaftliche Hilfskräfte mit Diplom- oder Master-Abschluss:
17,49 € ab 01.04.2023
19,14 € ab 01.04.2024
20,20 € ab 01.04.2025
Wissenschaftliche Hilfskräfte mit FH- oder Bachelor-Abschluss:
12,87 € ab 01.04.2023
14,09 € ab 01.04.2024
14,87 € ab 01.04.2025
Studentische Hilfskräfte an Universitäten:
12,00 € ab 01.10.2022
12,41 € ab 01.01.2024
13,25 € ab 01.04.2024
13,98 € ab 01.04.2025