Service Personal Personaladministration für Professur­vertretungen

Die Abteilung 5.1 ist für die Personaladministration von Professurvertretungen zuständig. Hierzu kümmert sie sich um alle Angelegenheiten, die von der Einstellung bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses reichen.

Die Zuständigkeit der Ansprechpartner:innen richtet sich nach Zugehörigkeit zu Fakultäten bzw. Einrichtungen.

Alle Ansprechpartner:innen

Inhalte und Themen

  • Die Betreuung und Beratung bei personalrechtlichen Vorgängen, z.B. befristete Einstellung für vakante Professuren, Einstellung bis zur Ernennung zum/zur Universitätsprofessor/Universitätsprofessorin, Beendigung des Dienstverhältnisses.
  • Die Beschäftigung als Professurvertreter/in erfolgt grundsätzlich als Beschäftigte/r mit Sozialversicherungspflicht. In Ausnahmefällen kann die Beschäftigung in Anlehnung an das Beamtenrecht erfolgen, wenn für den/die beurlaubten Beamten/in ein Gewährleistungsbescheid vorliegt. Dieser kann bei der bisherigen Dienststelle beantragt werden.
  • Anweisung und Einstellung der Vergütung beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV). Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Besoldungsgruppe W2.
  • Hilfestellung bei Anträgen an das Landesamt für Besoldung und Versorgung.
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