Arbeitsunfall? Was nun? Arbeitsunfall? Was nun?

Was tun bei einem Arbeitsunfall

Arbeitsunfälle werden in der Allgemeinen und Notfallambulanz der Chirurgischen Klinik oder einer anderen ausgewiesenen D-Arztambulanz rund um die Uhr erstversorgt. Die Broschüre Arbeitsunfall: Was nun? des Betriebsärztlichen Dienstes enthält weitere Informationen.

Augenverletzungen sollten direkt in der Augenklinik erstversorgt werden.

Arbeitsunfall: Was nun?

 

Transport nach Arbeitsunfall

Bei der Wahl des richtigen Transportmittels kommt es vor allem auf die Art und Schwere der Verletzung an. Hierbei kann zwischen leichten und schweren Verletzungen unterschieden werden. Die UKBW, der Unfallversicherungsträger der Universität und des Universitätsklinikum, gibt Hilfestellung für einen sicheren Transport nach der Erstversorgung.

Erste-Hilfe und Dokumentation

Meldeblock (vormals Verbandbuch)

Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden. Zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen kann ein Meldeblock oder der Dokumentationsbogen „Erste Hilfe“ der DGUV verwendet werden.

Dokumentiert werden müssen Zeit und Ort, Unfallhergang, Art und Schwere der Verletzung oder des Gesundheitsschadens, Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie die Namen der verletzten Person, von bezeugenden Personen und Erst-Helfende. Diese Angaben dienen als Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Das kann sehr wichtig werden – zum Beispiel, wenn Spätfolgen eintreten. Unter anderem deshalb müssen diese Aufzeichnungen fünf Jahre lang aufbewahrt werden!

Erste-Hilfe-Kasten

Die konkreten Anforderungen an Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe konkretisiert die ASR A4.3.

Gift-Notruf

Bei Vergiftungen mit Gefahrstoffen (äußerlich und/oder innerlich) ist nicht nur eine schnelle, sondern vor allem eine kompetente Hilfe die wichtigste Voraussetzung zur Vermeidung schwerer Schäden oder Spätfolgen.

Gift-Notruf-Zentren

Info bei Gefahrstoff-Unfällen

Auf der Webpräsenz der BASF erhalten Sie spezifische Medizinische Leitlinien, die Informationen und Empfehlungen für Ersthelfende, Rettungskräfte, ärztliches Fachpersonal und zu versorgende Personen enthalten.

Ersthelfende

Informationen zu Ersthelfendeausbildung und Erste-Hilfe-Kurse stellt Ihnen der Betriebsärztliche Dienst zur Verfügung.

Nadelstichverletzungen und Schnittwunden
(Nadelstichbogen)

Bei allen Schnittverletzungen oder Kontakten mit Blut (Nadelstich, Blutspritzer in Auge / Mund / auf nicht intakter Haut) sollte nach sofortiger Desinfektion der Wunde und Ausfüllen des Merkblatts "Nadelstich/Schnittverletzung" sofort Kontakt mit dem Betriebsärztlichen Dienst (Tel. 56-8972) aufgenommen werden.

Das Merkblatt ist auf den zuständigen Ambulanzen und Stationen verfügbar.

Außerhalb der Öffnungszeiten des Betriebsärztlichen Dienstes melden Sie sich bitte in der Chirurgischen Ambulanz (Tel. 56-6220).

Kostenübernahme bei beschädigten oder
zerstörten Brillen

Die UKBW gibt auf ihrer Webseite weitere Informationen zur Kostenübernahme bei beschädigten oder zerstörten Brillen.

Arbeitsunfähigkeiten ab drei Tage

Unfallanzeige bei der Unfallkasse

Als Führungskraft sind Sie verpflichtet, Arbeitsunfälle bzw. Wegeunfälle der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu melden, wenn Beschäftigte durch den Unfall mehr als drei Tage arbeitsunfähig geworden sind.

Weitere Informationen

„Welche rechtlichen Konsequenzen gibt es,wenn ich bei der Ersten-Hilfe Fehler mache?“ Diese und weitere Fragen werden durch die DGUV in der Broschüre "Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer" beantwortet.

Unfallversicherung bei Studierenden

Studierende sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass man an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule immatrikuliert oder Doktorand/in bzw. Diplomand/in ist. Der Versicherungsschutz ist beitragsfrei. Die Kosten übernehmen die Länder. Wichtig bei Arbeitsunfällen ist daher auch hier, dass eine korrekte Unfallmeldung an die Unfallkasse erfolgt.

Ab dem 01.01.2024 richten Studierende der Universität Heidelberg ihre Unfallmeldung bitte per E-Mail an:

unfallmeldung@uni-heidelberg.de
Universität Heidelberg
Abteilung 2.1 – Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg

Bitte beachten Sie: Unter Punkt 22 des Formulars („Leiter (Beauftragter) der Einrichtung") sollte der/die Ansprechpartner:in des jeweiligen Instituts, an dem der oder die Studierende:r eingeschrieben ist, eingetragen werden. 
Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) ersetzt auch durch Unfall beschädigte medizinische Hilfsmittel (z.B. Brille, Hörgeräte etc.). Dies kann unter Punkt 15 des Formulars angegeben werden.