Biostoffe Biologische Arbeitsstoffe

Die Biostoffverordnung definiert biologische Arbeitsstoffe (auch Biostoffe genannt) als Mikroorganismen, Zellkulturen und Parasiten, die Krankheiten verursachen oder durch toxische und sensibilisierende Stoffe die Gesundheit schädigen können. Biologische Arbeitsstoffe werden je nach ihrer Infektionsgefährdung für den Menschen in vier Risikogruppen​ eingeteilt. Weitere Kriterien zur Einstufung können Pathogenitätsfaktoren, Umweltresistenz, Virulenz, mögliche Therapien, Übertragungswege oder Verbreitung des biologischen Arbeitsstoffes sein.

Der Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS) der BAuA stellt sogenannte technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) auf. Diese geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen wieder.

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