GVO Gentechnisch veränderte Organismen

Neben den natürlichen biologischen Arbeitsstoffen zählen auch ihre gentechnisch veränderten Formen zu den Biostoffen. Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) entstehen durch die Übertragung von neu kombinierten genetischen Informationen von einem auf den anderen Organismus.

Während beim Umgang mit natürlichen biologischen Arbeitsstoffen je nach ihrem Gefährdungspotential die Regelungen bestimmter Schutzstufen zu beachten sind, erfolgt die Einteilung bei GVOs in Sicherheitsstufen. Hier erfolgt die Risikobewertung des GVO aus einer Gesamtbetrachtung von Spenderorganismus, Empfängerorganismus und des verwendeten Vektors. Offizielle Einstufungen erfolgen durch die ZKBS (Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit) oder die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin). 

 

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