Reisekosten Umzugskosten und Trennungsgeld

Eine Umzugskostenerstattung bzw. ein Zuschuss zu den Umzugskosten kann nur erfolgen, wenn vorher eine schriftliche Umzugkostenzusage erfolgt ist. Daher finden Sie nachfolgend umfangreiche Informationen und Formulare, die für die Antragstellung für eine Kostenzusage erforderlich sind.  Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Personalabteilung gerne zur Verfügung.

Die Berechnung und Auszahlung von Umzugskosten und Trennungsgeld erfolgt nach den landesrechtlichen Vorschriften.

Darin werden insbesondere Art und Umfang der Erstattung von Auslagen aus Anlass der ausgewiesenen Umzüge und beschriebenen Maßnahmen geregelt.

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