International Promovieren Binationale Promotion – Cotutelle de thèse

„Cotutelle de thèse“-Verfahren sind binationale Promotionsverfahren, die in Zusammenarbeit mit ausländischen Partneruniversitäten durchgeführt werden.

Cotutelle de thèse – allgemeine Informationen

Binational verlaufen die Prozesse vor allem auf diesen Gebieten:

  • die Betreuung der Dissertation,
     
  • Arbeitsaufenthalte an der Partneruniversität,
     
  • die Mitwirkung auswärtiger Betreuerinnen und Betreuer im Begutachtungs- und Prüfungsverfahren und
     
  • die Ausstellung einer gemeinsamen Promotionsurkunde beider Universitäten (bzw. zweier Urkunden, die aufeinander verweisen).

Cotutelle-Verträge

Für jedes Cotutelle-Verfahren ist ein Vertrag zwischen den beteiligten Universitäten abzuschließen, in dem die Einzelheiten geregelt werden. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat hierzu entsprechende Empfehlungen und Arbeitshilfen entwickelt und auf ihren Internetseiten zur Verfügung gestellt.

Die Graduiertenakademie

  • informiert über die Richtlinien der HRK zu Cotutelle-Verfahren,
     
  • berät zu den einzelnen Schritten eines solchen Verfahrens und
     
  • stellt Musterverträge zur Verfügung.

Außerdem prüft sie Cotutelle-Verträge mit Blick auf

  • die Richtlinien der HRK
     
  • allgemeine Regelungen der Universität (Immatrikulation, Gebühren, Versicherungen, Titelvergabe etc.).

Bestimmungen zur Durchführung der Promotion im Cotutelle-Verfahren

Angelegenheiten, die die wissenschaftliche Arbeit, die Betreuung der Doktorand:innen oder Einzelheiten der Durchführung des Promotionsverfahrens betreffen, bleiben selbstverständlich der jeweiligen Fakultät zur Regelung und Entscheidung vorbehalten. Dazu gehören die folgenden Punkte:

  • Dauer und Zeitpunkt des Aufenthalts an der Partneruniversität,
     
  • Sprache, in der die Dissertation abgefasst oder die mündliche Prüfung abgehalten wird,
     
  • Ablauf der Begutachtung,
     
  • Ort der mündlichen Prüfung,
     
  • Zusammensetzung der Prüfungskommission etc.