heiCO Barrierefreiheit  Digitale Barrierefreiheit in heiCO

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit des Campusmanagementsystems Heidelberg Campus Online (heiCO) sowie der Inhalte

Die Universität Heidelberg ist bemüht, ihr Campusmanagementsystem Heidelberg Campus Online (heiCO) allen Studierenden, Mitarbeitenden und Interessierten gemäß den geltenden Gesetzen [RDC1] und der EU-Richtlinie 2016/2012 zur Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen möglichst barriefrei zugänglich zu gestalten. Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit beschreibt den aktuellen Status der Umsetzung für die Webseite https://heico.uni-heidelberg.de.

Heidelberg Campus Online (heiCO) ist eine an die Bedürfnisse der Universität Heidelberg angepasste Instanz des Campusmanagementsystems CAMPUSonline der Technischen Universität Graz (TU Graz). Die Verantwortung für die technische Umsetzung, einschließlich der barrierefreien Gestaltung, liegt bei der TU Graz. Die Universität Heidelberg ist deshalb bei der Weiterentwicklung der Barrierefreiheit auf engste Zusammenarbeit mit der TU Graz angewiesen.

Die WCAG 2.1 Richtlinien werden in der Accessibility-Arbeit von CAMPUSonline auf den Konformitätsstufen A und AA berücksichtigt, was den in der EU-Richtlinie 2015/2012 geforderten Anforderungen weitgehend entspricht. Jede Erweiterung wird von Campus Online auf ihre Barrierefreiheit getestet, so werden z. B. bei jeder Neuentwicklung Accessibility-Tests durchgeführt, die neben Kontrast-Checks auch das Testen mit Screenreadern beinhalten. Außerdem werden umfangreichere Barrierefreiheitstests regelmäßig in Phasen größerer Produktupdates mit Nutzer*innen durchgeführt. Diese Tests dienen nicht nur der Bestätigung, dass alle Seiten vollständig zugänglich sind, sondern auch der Identifikation und Behebung gegebenenfalls neu entdeckter Barrieren.

 

Nicht-barrierefreie Inhalte und Limitierungen

Da eine Campusmanagementsoftware wie heiCO die Handhabung komplexer Abläufe erfordert, sind einzelne Bereiche nicht barrierefrei, sondern maximal barrierearm und bedürfen zusätzlicher Dokumentation für Endnutzer*innen.

Folgende Inhalte sind nicht barrierefrei:

  1. Kontrasteinstellungen: Eingeloggte Nutzer*innen können die Kontraste zwar anpassen, außerhalb des Login-Bereichs sind Kontrasteinstellungen nicht optimierbar. In Zukunft soll die Funktion zur Anpassung von Kontrasten auch nicht-angemeldeten Nutzer*innen zur Verfügung stehen.
  2. Lokale Applikationen und Textkürzel, die HTML erlauben: Hier ist nicht auszuschließen, dass diese teilweise Barrieren enthalten.
  3. Im Falle von Screenreader-Verwendung empfiehlt Campus Online aus Kompatibilitätsgründen die Nutzung der Screenreader-Software NVDA und JAWS auf einem PC/Notebook. Bei der Verwendung anderer Screenreader können Limitierungen nicht ausgeschlossen werden.
  4. Auf einzelnen Seiten in heiCO gibt es keine Option zum Überspringen von Inhalten bei der Nutzung eines Screenreaders oder der Tastatur zur Navigation. An einer Optimierung wird durch CAMPUSonline gearbeitet. Sie soll zusammen mit der Umstellung auf das neue Produktdesign CO3 realisiert werden (in Teilen bereits erfolgt). 
  5. PDF-Dokumente, die im System erzeugt oder hochgeladen werden, können unter Umständen nicht barrierefrei sein.

Die Universität Heidelberg ist darum bemüht, mögliche und noch bestehende Barrieren in Zusammenarbeit mit Campus Online so rasch wie möglich zu beseitigen und die Barrierefreiheit in heiCO kontinuierlich weiter zu verbessern.

Kontakt und Support

Bitte melden Sie Mängel der Barrierefreiheit in heiCO oder Fragen zum Thema an den heiCO-Support: Montag bis Freitag von 10:00 Uhr -16:00 Uhr telefonisch unter 06221/ 54 12999 oder unter der Mailadresse heico-support@uni-heidelberg.de erreichbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.02.2025 erstellt.

Durchsetzungsverfahren

In Baden-Württemberg wird das Durchsetzungsverfahren durch die Ombudsfunktion der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie durch das Verbandsklagerecht gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 4 L-BGG sichergestellt. Die Beauftragte der Landesregierung ist für die Belange von Menschen mit Behinderungen wie folgt erreichbar:

Landes-Behindertenbeauftragte

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon: +49 711 279-3360

E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

 

Die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit von Baden-Württemberg (LZ-BARR) erreichen Sie unter: post@barrierefreiheit.bwl.de

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