Alte Universität Antragstellung zur Nutzung der Räumlichkeiten

  1. Anträge sollten spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung über das auf diesen Seiten abrufbare Formular in unserer Abteilung eingegangen sein. Auf Wunsch können wir Ihnen den Antrag auch zufaxen oder -senden. Die Reservierungsbestätigung senden wir schriftlich zu.
  2. Anspruch auf Überlassung der gewünschten Räume kann aus der Entgegennahme eines Antrags nicht abgeleitet werden. Solange die schriftliche Zusage nicht vorliegt, kann von einer Überlassung nicht ausgegangen werden.
  3. Sobald Sie von uns eine schriftliche Zusage erhalten haben, hat diese verbindlichen Charakter bei einem gegenseitigen Rücktrittsrecht bis vier Wochen vor der Veranstaltung.
  4. Für die Vergabe der Räume erheben wir entsprechend der Gebührenordnung für die Alte Universität Nebenkosten und ggf. eine Nutzungsgebühr. (Näheres unter Mieten und Nebenkosten.)

    Die Universität fördert in besonderem Maße die Ausrichtung von Absolventen- und Promotionsfeiern sowie Antritts- und Abschiedsvorlesungen. Für diese Veranstaltungen werden weder Mieten noch Nebenkosten berechnet. Bei Absolventen- und Examensfeiern soll für die Ehemaligen-Arbeit der Universität geworben werden. Bitte wenden Sie sich bezüglich der Details an Heidelberg Alumni International. 
     
  5. Als Veranstalter sind Sie verantwortlich für die Organisation der jeweiligen Veranstaltung, insbesondere der zu begrenzenden Teilnehmerzahl. Die nötige Betreuung durch Hausmeister, Medientechnik und Putzdienste werden über das Veranstaltungsmanagement organisiert und abgestimmt – je nach Umfang und Zeitraum gegen entsprechende Gebühren und Entgelte. (Näheres unter Mieten und Nebenkosten.)