Einrichtungen Senat
Die Aufgaben des Senats sind im Landeshochschulgesetz festgelegt: „Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre, Studium und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ oder den Fakultäten zugewiesen sind.“ (§ 19 LHG)
Der Senat spielt somit eine wesentliche Rolle in der strategischen Ausrichtung der Universität in Forschung, Studium und Lehre. Er muss der Struktur- und Entwicklungsplanung zustimmen und entscheidet über Studiengänge, Fachgruppen, gemeinsame Einrichtungen und Kommissionen. Außerdem ist der Senat zuständig für die Zustimmung zu den Berufungsvorschlägen der Berufungskommission gemäß § 48 Abs. 3 LHG in Verbindung mit § 24 GO.
Senatssprecher:
Prof. Dr. Michael Boutros, Medizinische Fakultät Heidelberg
Prof. Dr. Thomas Lobinger, Juristische Fakultät
Wesentliche Beschlüsse
Gemäß der Satzung über öffentliche Bekanntmachungen der Universität Heidelberg, § 1 Absatz 2, müssen die wesentlichen Gremienbeschlüsse des Senats veröffentlicht werden.
Die Satzungen werden im Mitteilungsblatt der Rektorin veröffentlicht. Für Verfahrens- und Grundordnung werden Broschüren herausgegeben. Die Personalien werden im zentralen Internetauftritt veröffentlicht.
Mitarbeit in den Gremien der Universität
Ihre Chance, Einfluss zu nehmen
Sie wollen sich aktiv am Hochschulleben beteiligen und wichtige Entscheidungen mitbestimmen? Erfahren Sie, wie Sie in den Gremien der Universität mitwirken können: Die Sitze für den Senat und für die Fakultätsräte werden mit Hilfe der jährlich stattfindenden Gremienwahl besetzt.
Zur Mitarbeit in den Kommissionen des Senats besteht die Möglichkeit, sich durch die Vertreter:innen der jeweiligen Statusgruppe im Senat für einen vakanten Sitz vorschlagen zu lassen. Gewählt werden die Vertreter:innen dann durch den Senat.
Bei Fragen zum Aufgabenspektrum und dem organisatorischen Aufwand können Sie sich gerne an die derzeit gewählten Vertreter:innen wenden.