Elektrische Betriebsmittel Elektrische Betriebsmittel

Elektrischer Strom ist aus unserem Alltag nicht mehr weg zu denken.

Er wird umgewandelt in Licht und Wärme, treibt Maschinen und Werkzeuge an und macht uns das Leben in vielerlei Hinsicht bequemer. Aber gerade weil der Umgang mit elektrischem Strom so selbstverständlich geworden ist, sollte man sich immer wieder vor Augen führen, dass Strom und damit alle Geräte, die an die Stromversorgung angeschlossen werden, durchaus gefährlich sein können.

Elektrische Geräte, die einen Defekt aufweisen, sind in doppelter Hinsicht gefährlich. Zum einen besteht die Gefahr eines elektrischen Schlages, der tödlich sein kann. Zum anderen besteht unter Umständen eine sehr hohe Brandgefahr (z.B. ein defektes Heizelement der Kaffeemaschine, lose Kontakte, die „schmoren“).

Elektrogeräte, die offensichtlich einen funktionalen Defekt (z.B. Wackelkontakt) haben oder schon optisch "angeschlagen" erscheinen (ausgebrochenes Kunststoffgehäuse, braune Verfärbung am Netzstecker usw.), dürfen ohne Reparatur auf keinen Fall weiter betrieben werden! Jeder Beschäftigte hat die Verpflichtung, solche Geräte aus dem Verkehr zu ziehen.

Darüber hinaus verpflichtet die gesetzgebendende Instanz alle Führungskräfte, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen zu sorgen. Siehe hierzu auch:

  • Praxistipps zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel der DGUV
  • DGUV Vorschrift 4 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • Elektrische Prüfungen nach DGUV-V4 (Universität)

Neben der Abteilung Arbeitssicherheit hilft Ihnen bei allen Fragen auch die Prüfgruppe der Fachabteilung Elektronik für die Universität Heidelberg bzw. die Abteilung Elektrotechnik der Klinik Technik GmbH (KTG) gerne weiter.