Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz der Füße Fußschutz
Fußschutz ist immer dann geboten, wenn mit Gefährdungen zu rechnen ist durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, Hineintreten in spitze Gegenstände, heiße oder ätzende Flüssigkeiten, andere gesundheitsgefährdende Umgebungseinflüsse.
Fußschutz ist vorwiegend als Schutz gegen mechanisch, aber auch gegen chemisch, elektrisch oder thermisch bewirkte Verletzungen erforderlich. Entsprechend der Schutzwirkung wird der Fußschutz unterschieden in Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe und Berufsschuhe.
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen mit Fußverletzungen zu rechnen ist, muss den Beschäftigten Fußschutz zur Verfügung gestellt werden. Aus der DGUV-R 112-191 "Benutzung von Fuß- und Beinschutz" (bisher BGR 191) gehen Anforderungen an die Auswahl, Beschaffung, Bereitstellung und die Benutzung von Fußschutz hervor.
Für den Bereich Fußschutz sind aus Anwendendensicht hauptsächlich nachfolgende Normen relevant:
- DIN EN ISO 20345 "Persönliche Schutzausrüstung; Sicherheitsschuhe"
- DIN EN ISO 20346 "Persönliche Schutzausrüstung; Schutzschuhe"
- DIN EN ISO 20347 "Persönliche Schutzausrüstung; Berufsschuhe"
Weitere Normen im Zusammenhang mit Fußschutz sind dem Anhang 6 der DGUV-Regel zu entnehmen.
Einleitung
Fußschutz wird in drei Kategorien unterschieden:
- Sicherheitsschuhe: Schuhe mit Zehenkappen für hohe Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Prüfenergie von 200 J geprüft wurde (Kurzbezeichnung S).
- Schutzschuhe: Schuhe mit Zehenkappen für mittlere Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Prüfenergie von 100 J geprüft wurde (Kurzbezeichnung P).
- Berufsschuhe: Schuhe, die mit mind. einem schützenden Bestandteil ausgestattet sind, jedoch keine Zehenkappen haben müssen (Kurzbezeichnung O).
Fußschutz wird nach der Schuhform unterschieden in Halbschuh, niedrige, halbhohe, hohe und oberschenkelhohe Stiefel.
Ein Schutzschuh ist kein Sicherheitsschuh!
Sicherheitsschuhe und Schutzschuhe sind nicht identisch! Im allgemeinen Sprachgebrauch werden oft falsche Bezeichnungen verwendet. Die Anforderungen an Sicherheitsschuhe sind höher. Die Zehenschutzkappe muss z. B. mehr Energie aufnehmen können.
Anforderungen
Die Anforderungen an Fußschutz richten sich nach dem Einsatzbereich. Anhang 4 DGUV-R 112-191 (bisher BGR 191) enthält die einzelnen Anforderungen zu:
- Schuhoberteil,
- Futter,
- Lasche,
- Laufsohle,
- Brandsohle,
- Zehenkappe,
- Rutschhemmung,
- Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme beim Schuhobermaterial,
- Profilierung, Kontaktwärme und Kraftstoffbeständigkeit bei der Laufsohle,
- Durchtrittsicherheit,
- elektrischer Durchgangswiderstand des Schuhunterbaus,
- Schuhe mit wärmeisolierendem Unterbau (Hitzeschuhe),
- Schuhe mit kälteisolierendem Unterbau,
- Energieaufnahme im Fersenbereich,
- Mittelfußschutz.
Kennzeichnung
Die Kennzeichnung der Schuhe erfolgt zusätzlich zur CE-Kennzeichnung nach den Normen der Reihen DIN EN ISO 20344 bis DIN EN ISO 20347. Die Kennzeichnung muss enthalten:
- Schuhgröße,
- Zeichen des Herstellers,
- Typbezeichnung/ Artikelnummer des Herstellers,
- Herstellungsdatum,
- Nummer der Europäischen Norm, z. B. "EN ISO 20345: 2004",
- für evtl. vorhandene zusätzliche sicherheitstechnische Ausrüstungen sind die Kennzeichnungssymbole nach Tab. 1 oder das Kurzzeichen nach Tab. 2 zu verwenden,
- falls erforderlich Piktogramm.
Die CE-Kennzeichnung besteht aus dem Kurzzeichen "CE" und besagt, dass das Produkt, an dem es angebracht ist, die Anforderungen aller einschlägigen EG-Richtlinien erfüllt.
Es gibt bei Berufs-, Schutz- und Sicherheitsschuhen Grundanforderungen, die wie folgt klassifiziert werden:
- I: Schuhe aus Leder oder anderen Materialien, hergestellt nach herkömmlichen Schuhfertigungsmethoden (z. B. Lederschuhe).
- II: Schuhe vollständig geformt oder vulkanisiert (Gummistiefel, Polymerstiefel – z. B. aus Polyurethan (PUR) – für den Nassbereich).
Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe gehören mind. der Zertifizierungskategorie II an. Für sie muss eine EG-Baumusterprüfbescheinigung vorliegen. Nach DIN EN ISO 20344 bis DIN EN ISO 20347 gibt es die in Tab. 1 aufgeführten Symbole der Schutzfunktionen.
Kennzeichnungssymbole
A: Antistatische Schuhe
AN: Knöchelschutz
C: Leitfähige Schuhe
CI: Kälteschutz
CR: Schnittschutz
E: Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
FO: Kraftstoffbeständigkeit
HI: Wärmeisolierung
HRO: Verhalten gegenüber Kontaktwärme
I: Elektrisch isolierende Schuhe
M: Mittelfußschutz
P: Durchtrittssicherheit
WR: Wasserdicht
WRU: Wasserdurchtritt und -aufnahme