ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
Die ASR V3a.2 Barrierefreiheit beschreibt, wie eine barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen erfolgen soll.
Die weiteren Arbeitsstättenregeln geben ebenfalls Gestaltungsansätze, welche Anforderung sich für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten ergeben.
Weitere Informationen für Menschen mit Handicap finden Sie auf der Webseite der Vertretung der schwerbehinderten Menschen der Universität Heidelberg und Schwerbehindertenvertretung des Universitätsklinikums Heidelberg.