ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung Beleuchtung und Sichtverbindung

Eine ausreichende Beleuchtungsstärke ist sowohl für die Durchführung von Arbeitsaufgaben, als auch für ein ermüdungsfreies Wohlbefinden des Menschen wichtig.

Beleuchtung

Da es auch Arbeitsplätze gibt, an denen die Arbeitsaufgabe eine geringere Helligkeit erfordert, gibt die Arbeitsstättenregel ASR A3.4 einen Überblick über die arbeitsplatzspezifischen Vorgaben zu den Beleuchtungsstärken. Dabei wird zwischen der natürlichen Beleuchtung und der künstlichen Beleuchtung unterschieden. 

Eine Beleuchtung mit Tageslicht ist dabei der Beleuchtung mit ausschließlich künstlichem Licht vorzuziehen, da die positiven Wirkungen auf den Menschen ausreichend bekannt sind. Das allgemeine Wohlbefinden wird gesteigert und Müdigkeitserscheinungen deutlich reduziert. Dadurch wird die Fehlerhäufigkeit durch die Beschäftigten verringert. Von ausreichendem Tageslicht kann man ausgehen, wenn der Tageslichtquotient größer 2% beträgt. Der ASR liegt die Faustregel zugrunde, dass die Forderung nach ausreichend Tageslicht erfüllt ist, wenn das Verhältnis von lichtdurchlässiger Fenster-, Tür- oder Wandfläche zur Raumgrundfläche von mindestens 1:10 eingehalten wird.

Durch die Realisierung von ausreichendem Tageslichteinfall dürfen Beschäftigte allerdings nicht geblendet werden.

Um auch die Sicherheitszeichen als solche problemlos wahrzunehmen, muss auch die Farbwiedergabe durch eine künstliche Beleuchtung korrekt sein. Die Farbwiedergabe wird durch eine dimensionslose Zahl zwischen 0 und 100 beschrieben (Farbwiedergabeindex Ra), die die Wirkung einer Lichtquelle auf den Farbeindruck des Menschen von einem Objekt beschreibt. Je höher der Farbwiedergabeindex ist, desto besser stimmt der Farbeindruck des Menschen mit der Realität überein.

Typische Beleuchtungsstärken in Arbeitsräumen sind in  Anhang 1 der ASR A3.4 angegeben. Am Beispiel des Punktes 4 „Büros und büroähnliche Arbeitsplätze“ der Tabelle im Anhang 1 wird ersichtlich, dass die Mindestbeleuchtungsstärken von 200 lx (Archiv) bis 750 lx (Technisches Zeichnen von Hand) reichen. Aus diesem Grund müssen auch die Beleuchtungsstärken arbeitsplatzspezifisch ermitteln und realisiert werden.

Sichtverbindung nach außen

Arbeitsräume dürfen nur dann betrieben werden, wenn Sie eine Sichtvrbindung nach außen und einen Tageslichtbezug besitzen. Die Sichtverbindung nach außen ermöglicht den visuellen Kontakt zur Umwelt. Sie unterstützt die positiven Wirkungen des Tageslichts am Arbeitsplatz und dient der Erhaltung der physischen und psychischen Gesundheit. Die Verbindung zur Außenwelt durch eine Sicht in die Umgebung ermöglicht das Erleben des Tagesablaufs und der Witterung und vermindert das Gefühl, im Raum eingeschlossen zu sein. 

Die Sichtverbindung nach außen muss den Ausblick aus dem jeweiligen Raum ermöglichen und kann z.B. durch Fenster, durchsichtige Türen oder durchsichtige Wandflächen bereitgestellt werden. Eine Sichtverbindung ins Freie durch einen anderen Raum kann unter Umständen die Anforderung an die Sichtverbindung nach außen erfüllen, wenn gleichzeitig die Anforderung an ausreichendes Tageslicht erfüllt wird und ein Sichtkontakt ins Freie tatsächlich gegeben ist. 

Die Anforderungen an die Lage und Fläche der Sichtverbindung müssen in jedem der Räume erfüllt werden, dabei muss die Fläche der Sichtverbindung aus der gesamten Grundfläche aller Räume, denen die Sichtverbindung dient, ermittelt werden. Bis zu einer Raumgrundfläche von 600 m2 muss die Größe der als Sichtverbindung vorgesehenen Flächen mindestens 1/10 der Raumgrundfläche betragen. Bei größeren Räumen muss die Größe der Sichtverbindung wenigstens 60 m2 betragen. 

Die Gesamtfläche der Sichtverbindung soll mindestens:

  • 1,25 m2 bei einer Raumtiefe bis einschließlich 5,0 m und
  • 1,50 m2 bei einer Raumtiefe von mehr als 5,0 m betragen.

Die Unterkante der als Sichtverbindung vorgesehenen Flächen (Abbildung 1, hUK Glas) soll höchstens 0,95 m bei vorwiegend sitzender Tätigkeit und höchstens 1,25 m bei vorwiegend stehender Tätigkeit über dem Raumfußboden liegen. Die Oberkante hOK Glas soll mindestens 2,20 m über dem Fußboden liegen.