ASR A 4.3 Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe Erste Hilfe

In allen Arbeitsstätten gibt es Gefährdungen, deren potentielles Schadensausmaß unterschiedlich sein kann.

Arbeitsunfall - Was nun? 

Ein Arbeitsunfall hat sich ereignet, und auf der Suche nach einer Hilfestellung sind Sie hier gelandet? Auf der Seite Arbeitsunfall - Was nun? haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen.

Arbeitsunfall - Was nun?

Mittel zur Ersten Hilfe

Um in jedem Bereich eine angemessene erste Hilfe leisten zu können, gibt es konkrete Anforderungen an Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe. Angaben zu Inhalt und Größe der Verbandkästen werden in der ASR A4.3 gemacht. Dabei ist die Anzahl und Größe der Verbandkästen abhängig von der Größe der Einrichtung und der Betriebsart:

Mindestanzahl der bereitzuhaltenden Verbandkästen

Tabelle

Verwaltungs- und Handelsbetriebe
1-50
1
-
Verwaltungs- und Handelsbetriebe
51-300
-
1
Verwaltungs- und Handelsbetriebe
301-600
-
2
Verwaltungs- und Handelsbetriebe
für je 300 weitere Beschäftigte
-
+1
Herstellungs-, Verarbeitungsbetriebe- 
und vergleichbare Betriebe
1-20
1
-
Herstellungs-, Verarbeitungsbetriebe- 
und vergleichbare Betriebe
21-100
-
1
Herstellungs-, Verarbeitungsbetriebe- 
und vergleichbare Betriebe
101-200
-
2
Herstellungs-, Verarbeitungsbetriebe- 
und vergleichbare Betriebe
für je 100 weitere Beschäftigte
-
+1

Inhalt der Verbandkästen

Tabelle

1
1
2
Heftpflaster
500 cm x 2,5 cm, Spule mit Außenschutz, thermoresistenter Kleber
2
8
16
Wundschnellverband
10 cm x 6 cm, staubgeschützt verpackt
3
4
8
Fingerkuppenverband
staubgeschützt verpackt
4
4
8
Fingerverband
12 cm x 2 cm, staubgeschützt verpackt
5
4
8
Pflasterstrips
1,9 cm x 7,2 cm, staubgeschützt verpackt
6
8
16
Pflasterstrips
2,5 cm x 7,2 cm, staubgeschützt verpackt
7
1
2
Verbandpäckchen
starre oder elastische Fixierbinde mit festen Kanten; 300 cm x 6 cm mit Kompresse 6 cm x 8 cm; Saugkapazität: mind. 800 g/m2, steril verpackt
8
3
6
Verbandpäckchen
starre oder elastische Fixierbinde mit festen Kanten; 400 cm x 8 cm mit Kompresse 12 cm x 8 cm; Saugkapazität: mind. 800 g/m2, steril verpackt
9
1
2
Verbandpäckchen
starre oder elastische Fixierbinde mit festen Kanten, 400 cm x 10 cm mit Kompresse 12 cm x 10 cm; Saugkapazität: mind. 800 g/m2, steril verpackt
10
1
2
Verbandtuch
80 cm x 60 cm, Saugkapazität mind. 125 g/m2 Flächengewicht: mind. 90 g/m2
11
6
12
Kompresse
10 cm x 10 cm, Saugkapazität mind. 800 g/m2, maximal paarweise steril verpackt
12
2
4
Augenkompresse
5 cm x 7 cm, Gewicht: mind. 1,5 g/Stück, einzeln steril verpackt
13
1
2
Kälte-Sofortkompresse
mindestens 200 cm2, ohne Vorkühlung, vorgegebene Lagerbedingungen beachten
14
1
2
Rettungsdecke
mindestens 210 cm x 160 cm, Mindestfoliendicke 12 um, dauerhaft metallisierte Polyesterfolie oder Material mit mindestens gleichwertigen Eigenschaften in Bezug auf Reflexionsvermögen, Temperaturbeständigkeit, nahtlos, mit Aluminium bedampft, Rückseite farbig, staubgeschützt verpackt
15
2
4
Fixierbinde
400 cm x 6 cm, einzeln staubgeschützt verpackt
16
2
4
Fixierbinde
400 cm x 8 cm, einzeln staubgeschützt verpackt
17
2
4
Dreiecktuch
96 cm x 96 cm x 136 cm, staubgeschützt verpackt
18
1
1
Schere
mindestens 18 cm lang, kniegebogen, nicht rostend
19
2
4
Folienbeutel
Mindestgröße 30 cm x 40 cm verwendet, Mindestfoliendicke 45 µm, verschließbar, aus Polyethylen
20
5
10
Vliesstoff-Tuch
mindestens 20 cm x 30 cm, flächenbezogene Masse mind. 15 g/m2
21
4
8
Medizinische Einmalhandschuhe
nahtlos, groß, staubgeschützt verpackt
22
1
1
Erste-Hilfe-Broschüre
Der Informationsgehalt der Broschüre muss mindestens eine "Anleitung zu Ersten Hilfe" beinhalten.
23
1
1
Inhaltsverzeichnis
-

Weitere Angaben zu der Ausstattung von Arbeitsstätten mit Erste Hilfe Kästen in der ASR A4.3 (Kap. 4 Mittel zur Ersten Hilfe)* sind zu beachten.

Die Bezugsquellen werden im Infoblatt Erste-Hilfe-Kasten des Betriebsärztlichen Dienstes aufgezeigt.

Meldeblock

Ein Meldeblock (vormals Verbandbuch) dient dazu, Verletzungen, welche am Arbeitsplatz geschehen, zu dokumentieren. Diese Dokumentation stellt eine Beweisgrundlage gegenüber der Unfallversicherung dar, dass der Unfall oder die Verletzung tatsächlich innerhalb der beruflich versicherten Arbeitszeit geschah und somit die volle Leistung zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter vom Unfallversicherungsträger übernommen wird.