Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Stoffgruppen Betriebsanweisungen Gefahrstoffe

Die Betriebsanweisung (BA) ist im Gegensatz zu einer Betriebsanleitung ein Dokument, welches ausschließlich auf Gefahren hinweisen und Schutzmaßnahmen aufzeigen soll.

Betriebsanweisung (BA) ist nur der Oberbegriff über eine ganze Reihe verschiedenster Arbeitsanweisungen, die bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen (das können sowohl Chemikalien als auch gentechnisch veränderte Organismen sein), komplizierten und/oder gefährlichen Maschinen sowie bei unfallgefährdeten Tätigkeiten einen erprobten und sicheren Arbeitsablauf gewährleisten sollen.

Dabei müssen je nach Anwendungsfall sowohl arbeitsbereichs- als auch arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen angefertigt werden. Die folgenden Betriebsanweisungen wurden zentral erstellt und müssen den jeweiligen speziellen Gegebenheiten (z.B.: besondere Gefahren, Telefonnummern oder Lagerort eines Bindemittels) angepasst werden.

Einzelstoff-Betriebsanweisungen

Für bestimmte, besonders gefährliche Arbeitsstoffe ist es erforderlich, Betriebsanweisungen anzufertigen, die gezielt auf die Eigenschaften des jeweiligen Stoffes eingehen und Ratschläge für einen gefahrlosen Umgang mit diesem Stoff vermitteln bzw. Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bei einem Unfall empfehlen.

Einzelstoff-Betriebsanweisungen (EBA) sind immer dann erforderlich, wenn Gefahrstoffe eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften besitzen:

  • Explosiv
  • Hochentzündbar
  • Selbstentzündlich
  • Lebensgefahr
  • Krebserzeugend
  • Erbgutverändernd
  • Fortpflanzungsgefährlich

Allerdings sollten auch für Stoffe mit weniger gefährlichen Eigenschaften dann EBA erstellt werden, wenn diese Stoffe permanent in größeren Mengen gehandhabt werden.

Seit der Einführung des Zentralen Universitätsgefahrstoffkatasters DaMaRIS ist es möglich, für jeden im Kataster eingetragenen Gefahrstoff (derzeit ca. 10.000 Stoffe) eine EBA auf Knopfdruck zu erzeugen (als PDF-Datei). 

Die aus DaMaRIS erzeugten EBA sind - was die Aktualität der Gefahrstoffeinstufungen angeht - stets auf der Höhe der Zeit und besitzen einen für die meisten Gefahrstoffe ausreichenden Informationsgehalt, so dass wir die bisher an dieser Stelle zum Herunterladen angebotenen EBA zurückgezogen haben.

Für einige spezielle Stoffe mit besonders unangenehmen Eigenschaften (z.B. Flusssäure), zu deren sicherer Handhabung die von DaMaRIS gelieferten Informationen unseres Erachtens nicht ausreichend sind, werden wir Ihnen jedoch auch weiterhin handgefertigte EBA anbieten. Diese finden Sie auf der Seite Problemstoffe im Labor.

Gruppen-Betriebsanweisungen

Zur Beschreibung der Eigenschaft von Stoffen, deren Gefährlichkeit als nicht zu hoch anzusehen ist, genügt es in der Regel, Stoffgruppen-Betriebsanweisungen (GBA) zu erstellen. Diese GBA müssen mindestens auf der Festplatte des eigenen Computers oder einer allen Beschäftigten zugänglichen Netzwerkfestplatte abgespeichert sein. Sind die GBA jederzeit einsehbar, kann auf ein Ausdrucken verzichtet werden, da die Vorgabe der Gefahrstoffverordnung erfüllt wird: "...Der Arbeitgeber stellt sicher, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung [...] zugänglich gemacht wird. ..."

Es wird dennoch empfohlen, alle an einem Arbeitsplatz benötigten GBA auszudrucken und im Labor-Sicherheitsordner bereit zu halten.

GBA stehen für Stoffe mit folgenden Eigenschaften zur Verfügung:

  • giftige Stoffe
  • gesundheitsschädliche Stoffe
  • ätzende / korrosive Stoffe
  • reizende Stoffe
  • umweltgefährliche Stoffe
  • leichtentzündbare Stoffe
  • brandfördernde / oxidierende Stoffe
  • leichtentzündbare und giftige Stoffe
  • leichtentzündbare und gesundheitsschädliche Stoffe
  • leichtentzündbare und ätzende Stoffe
  • leichtentzündbare und reizende Stoffe
  • leichtentzündbare und umweltgefährliche Stoffe
  • brandfördernde / oxidierende und giftige Stoffe
  • brandfördernde / oxidierende und gesundheitsschädliche Stoffe
  • brandfördernde / oxidierende und ätzende / korrosive Stoffe
  • brandfördernde / oxidierende und reizende Stoffe
  • brandfördernde / oxidierende und umweltgefährliche Stoffe
  • giftige und ätzende / korrosive Stoffe
  • giftige und reizende Stoffe
  • giftige und umweltgefährliche Stoffe
  • gesundheitsschädliche und reizende Stoffe
  • gesundheitsschädliche und umweltgefährliche Stoffe
  • ätzende / korrosive und umweltgefährliche Stoffe
  • reizende und umweltgefährliche Stoffe

Für Stoffe mit höheren Gefahrenpotenzialen (krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, tödlich giftig, extrem- oder selbstentzündlich, explosiv) müssen  erstellt werden, und auch für Stoffe mit weniger gefährlichen Eigenschaften sollten dann EBA erstellt werden, wenn diese Stoffe permanent in größerer Menge in Gebrauch sind!