Stabsstelle  Exportkontrolle

Universitäten, Forschungseinrichtungen und Wissenschaftler entwickeln auch solches Know-how und Technologien, die eine doppelte Verwendbarkeit (Dual-Use) haben, d. h. zivil und militärisch angewendet werden können und die zum Schutz von Sicherheitsinteressen außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen unterliegen. Beschränkungen, die – außerhalb von bereits allgemein zugänglichem Wissen und Grundlagenforschung – im wissenschaftlichen Bereich, etwa bei internationalen Forschungskooperationen, der Zusammenarbeit mit Gastwissenschaftler:innen, der Versendung von wissenschaftlichen Geräten ins Ausland oder auch Reisegepäck sowie dem Wissens- und Datentransfer oder Publikationen eine Rolle spielen können. Es besteht die Pflicht, zu prüfen, ob Aktivitäten in außenwirtschaftsrechtlicher Hinsicht verboten oder genehmigungspflichtig sind. 

Beratungsportal Stabsstelle Exportkontrolle

Ansprechpartner:innen und Aufgabenbereiche

Stabsstellenleitung und Exportkontrollbeauftragte

Daniela Fabian
Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag
Tel. +49 6221 54-12150
daniela.fabian@zuv.uni-heidelberg.de

Sekretariat

Tel. +49 6221 54-12101
dezernat1@uni-heidelberg.de