Abteilung 1.1 - Rechtsangelegenheiten Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum an Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst, sobald diese eine ausreichende geistige Schöpfungshöhe, d.h. Individualität, erreichen.
Zu den geschützten Werken können beispielsweise Texte, Fotos, Grafiken, Musik, technische Skizzen, Kartenmaterial, Datenbankinhalte, Computerprogramme oder auch Performance-Aufführungen gehören. Das Urheberrecht entsteht mit dem Werk, es bedarf hierfür in Deutschland keiner Anmeldung oder Registrierung, auch eine Kennzeichnung durch einen ©-Vermerk ist nicht erforderlich. Ideen, Konzepte oder Daten fallen noch nicht unter den urheberrechtlichen Schutz.
Den Urhebern stehen das Urheberpersönlichkeitsrecht sowie die Verwertungsrechte zu. Ersteres gibt dem Urheber u.a. einen Anspruch auf Anerkennung seiner Urheberschaft. Zu den Verwertungsrechten zählen beispielsweise das Recht, ein Werk zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu speichern oder zu bearbeiten. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod der Urheber.
Grundsätzlich bedarf es zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien einer Erlaubnis des Urhebers oder sonstigen Inhabers der Nutzungsrechte, eine sog. Lizenz. Lizenzen können individuell erworben werden oder für einen unbekannten Nutzerkreis vorgebeben sein, zum Beispiel in Form einer CC-Lizenzierung. In beiden Fällen müssen die Lizenzbestimmungen wie die Vorgaben zur Urheberbezeichnung, kommerzieller oder privater Nutzung, dem Umfang der Nutzung usw. zwingend eingehalten werden. Ansonsten begeht man trotz erworbener Lizenz eine Urheberrechtsverletzung.
Von dem Grundsatz, dass urheberrechtliche Werke nur mit Einwilligung genutzt werden dürfen, sieht das Urhebergesetz u.a. für den Bereich der Forschung und Lehre Ausnahmen vor. So erlaubt das Gesetz die Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien in digitalen Semesterapparaten oder für die eigene wissenschaftliche Forschung in gewissem Umfang auch ohne die Erlaubnis des Urhebers. Eine umfassende Ausnahme für Forschung und Lehre existiert jedoch nicht, so dass jeweils im Einzelfall geprüft werden muss, ob eine spezifische Nutzung gesetzlich erlaubt oder eine Lizenz erforderlich ist.
Für Fragen zum Urheberrecht können Sie sich gerne an die Abteilung Rechtsangelegenheiten wenden, wir beraten Sie gerne - telefonisch, per Email oder persönlich.