Studienorganisation Exmatrikulation
Die Exmatrikulation beendet die Mitgliedschaft an der Universität. Wenn Sie für das laufende Semester rückgemeldet sind, können Sie die Exmatrikulation jederzeit mit Wirkung zum Ende dieses Semesters beantragen. Das heißt, Sie erhalten sofort eine Exmatrikulationbescheinigung, aber Ihre Mitgliedschaft endet erst, wenn das Semester endet. Eine Exmatrikulation zum Datum kann nur aus besonderen Gründen erfolgen. Diese sind: bestandene Abschlussprüfung, Hochschulwechsel, Aufnahme Berufstätigkeit und erfordern einen entsprechenden Nachweis. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Der Antrag auf Exmatrikulation (erhältlich in der Studierendenadministration, in der Universitätsbibliothek und im Internet) muss in jedem Fall einen Entlastungsvermerk der Universitätsbibliothek und/oder anderer Institutsbibliotheken enthalten. Damit wird nachgewiesen, dass keine Gebühren oder Bücher ausstehen.
Gründe für die Exmatrikulation können sein:
- Erfolgreich abgeschlossenes Examen
- Wechsel an eine andere Hochschule
- Studienunterbrechung, Studienabbruch
Wenn der Exmatrikulationsantrag mit allen erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wird, kann bei persönlichem Erscheinen bei der Studierendenadministration die Exmatrikulationsbescheinigung sofort ausgehändigt werden. Der Antrag kann auch schriftlich gestellt werden (Studierendenadministration, Universität Heidelberg, Seminarstr. 2, 69117 Heidelberg); neben den erforderlichen Unterlagen muss in dem Fall ein ausreichend frankierter und adressierter Standardbriefumschlag beigelegt werden. Die Studierendenadministration sendet die Exmatrikulationsbescheinigung zu.