Arbeiten und Forschen in Heidelberg Steuern

Überblick

Aufenthalt mit Stipendium

Stipendien sind in der Regel steuerfrei. Hierfür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Vergabe des Stipendiums aus öffentlichen Mitteln oder durch einen öffentlichen oder gemeinnützigen Träger (soweit nach deutschem Recht anerkannt).
  • Vergabe des Stipendiums zur Förderung der Forschung bzw. wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung.
  • Das Stipendium ist nicht höher als zur Erfüllung der Forschungsaufgabe oder zur Bestreitung des Lebens- und Ausbildungsbedarfs erforderlich. Gewährung des Stipendiums nach den Richtlinien des Gebers.
  • Das Stipendium beinhaltet keine Gegenleistungspflicht oder Arbeitnehmertätigkeit des Empfängers.

Steuerfreiheit bedeutet gleichzeitig, dass keine Sozialabgaben gezahlt werden müssen.

Aufenthalt mit Arbeitsvertrag

Wer im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit Arbeitsvertrag an der Universität Heidelberg ist, muss regulär Steuern zahlen.

Einkommensteuer
Die Einkommenssteuer wird vom Arbeitgeber direkt an den Staat abgeführt. Die Höhe der Steuer hängt von Einkommen, Familienstand und Steuerklasse ab.

Lohnsteuerkarte bzw. Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug
Seit dem 01.01.2013 gibt es in Deutschland die elektronische Lohnsteuerkarte und Sie müssen ihrem Arbeitgeber nur noch ihre steuerliche Identifikationsnummer mitteilen. Die Identifikationsnummer wird nach der Wohnsitzanmeldung beim Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) der Stadt automatisch zugeschickt und behält ein Leben lang Gültigkeit. Änderungen auf der Lohnsteuerkarte müssen direkt dem Finanzamt mitgeteilt werden. Die Zuständigkeit des Finanzamtes richtet sich nach dem Wohnort.

Links

Tipps zur Steuererklärung

Durch die Steuererklärung können Sie möglicherweise einen Teil der gezahlten Steuern zurückerstattet bekommen. In vielen Fällen bewährt es sich, für die Erstellung einer Steuererklärung Unterstützung hinzuzuziehen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Um zu verhindern, dass Ausländer gleichzeitig in Deutschland und ihrem Heimatland besteuert werden, gibt es mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Darin wird geregelt, in welchem Land Steuern gezahlt werden müssen.

Kirchensteuer

Für die großen christlichen Kirchen wird die Kirchensteuer (ca. 9 % der Einkommensteuer) vom Staat zusammen mit der Lohnsteuer eingezogen. Bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes im Bürgeramt müssen Sie deshalb auch Angaben zur Religionszugehörigkeit machen. Die anfallenden Steuern werden direkt von Ihrem Gehalt abgezogen.