Arbeiten und Forschen in Heidelberg Versicherungen

Das Sozialversicherungssystem in Deutschland ist umfassend. Die Sozialversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und beinhaltet die Krankenversicherung, die Pflege-, die Renten-, die Arbeitslosen- und die Unfallversicherung. In der Regel sind alle Arbeitnehmer unter einer bestimmten Einkommensgrenze pflichtversichert. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr angepasst. Stipendiaten sind von der Sozialversicherungspflicht mit Ausnahme der Krankenversicherung befreit.

Übersicht Sozialversicherung

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland obligatorisch. Die deutschen Ausländerbehörden verlangen deshalb einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Erteilung eines Aufenthaltstitels in Deutschland.

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung schützt den Versicherten und seine Familie, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist und wenn sie durch Alter oder Tod endet.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung bietet einen Versicherungsschutz für erwerbslose Menschen.

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt im Falle eines Arbeitsunfalls. Das heißt, Sie sind ausschließlich auf dem Weg zur Arbeit, während Ihrer Arbeitszeit und auf dem Weg nach Hause versichert. Ihr Arbeitgeber meldet Sie nach Eintritt Ihrer Tätigkeit bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft an und trägt die damit verbundenen Kosten. Um mögliche Unfälle auch in der Freizeit abzudecken, empfiehlt es sich, eine private Unfallversicherung abzuschließen.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist verpflichtend gekoppelt an die gesetzliche und private Krankenversicherung und bietet eine Absicherung gegen die Folgen der Pflegebedürftigkeit.

Weitere Versicherungen

Haftpflichtversicherung


Es wird dringend empfohlen, spätestens nach der Ankunft in Heidelberg eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung kommt für Schäden auf, die man aus Versehen anderen zufügt, z.B. durch Unvorsichtigkeit (Verursachen eines Unfalls als Fahrradfahrer). Vor der Abreise sollte geklärt werden, ob eine im Heimatland abgeschlossene Haftpflichtversicherung möglicherweise auch in Deuschland gültig ist.
 

Hausratversicherung


Eine Hausratversicherung versichert den Hausrat gegen die Gefahren von u.a. Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) und Wasserschäden. Als Hausrat werden alle Einrichtungsgegenstände bezeichnet wie  z.B. Möbel, Haushaltsgeräte, Teppiche und Gardinen, sowie Bücher, CDs, Geschirr und Kleidungsstücke. Zum Hausrat gehören ebenfalls Gegenstände Dritter, die sich vorübergehend in der Wohnung befinden. Eine Hausratversicherung kann individuell erweitert und an individuelle Bedürfnisse angepasst werden.