Fördermittelgeber Deutsche Forschungsgemeinschaft

Deutsche Forschungsgemeinschaft

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert Forschungsvorhaben in allen Wissenschaftsbereichen. Dies umfasst die Förderung von Einzelvorhaben und Forschungskooperationen, Auszeichnung für herausragende Forschungsleistungen sowie Förderung wissenschaftlicher Infrastruktur und wissenschaftlicher Kontakte.

An der Ruperto Carola gibt es neben den Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs und Forschergruppen eine Vielzahl von Forschungsprojekten, die von der DFG unterstützt werden. Für Nachwuchswissenschaftler:innen bietet die DFG Fördermöglichkeiten auf allen Stufen ihrer wissenschaftlichen Karriere. Eine Übersicht der geförderten Vorhaben bietet die Forschungsdatenbank der Universität.

Links

GEPRIS

Mit GEPRIS (Geförderte Projekte Informationssystem) stellt die DFG eine Datenbank im Internet bereit, die über laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben der DFG informiert. GEPRIS verzeichnet Projekte aus nahezu allen DFG-Förderprogrammen seit Beginn der 2000er Jahre.

Sonderforschungsbereiche

Sonderforschungsbereiche (SFB) mit Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sind auf die Dauer von bis zu zwölf Jahren angelegte Forschungseinrichtungen der Universität.

Informationen zur Antragstellung

Allgemeine Hinweise

Im Verwaltungsleitfaden Forschungsförderung sind die wichtigsten Regeln und Vorgehensweisen zu Drittmitteln an der Universität beschrieben.

Verwaltungsleitfaden Forschungsförderung

Über das Verfahren

Es gibt DFG-Ansprechpartner in den betreffenden Disziplinen. Zwei Gutachter beurteilen den Antrag, der Vorsitzende des Fachausschusses entscheidet auf Basis dieser Beurteilungen. In Sonderfällen wird der Antrag an den Hauptausschuss der DFG weitergereicht – zum Beispiel ab einem Fördervolumen von rund 130.000 Euro.

Was wird bewilligt?

Bei Weitem nicht alle der eingereichten Anträge werden von der DFG bewilligt. Die originelle Idee allein reicht dafür nicht. Ein klares Konzept – eindeutige Hypothese und definierter Erkenntnisertrag – ist selbstverständliche Grundvoraussetzung. Mit einem soliden Arbeitsprogramm tun sich viele Antragsteller schon schwerer: Die zeitliche Planung und der Ressourcenbedarf müssen realistisch kalkuliert werden. Auch zu wenig Geld zu beantragen, kann ein Fehler sein.

Anschubfinanzierung

Zur Anschubfinanzierung von Sonderforschungsbereichen gewährt das MWK auf Antrag Mittel in Höhe von maximal 50.000 Euro, von Graduiertenkollegs und Forschergruppen von jeweils maximal 30.000 Euro. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das DFG Team des Heidelberg Research Service.

Einreichung

Die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem für Ihren Fachbereich zuständigen Projektmanager im Heidelberg Research Service wird dringend empfohlen. Grundsätzlich sind sämtliche vom Rektorat zu unterzeichnenden Dokumente rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vor Einreichungsfrist der DFG) über das Dezernat Forschung einzureichen.

Bitte beachten: Seit dem 6. Januar 2017 erfolgt die Antragstellung für Graduiertenkollegs-Skizzen über das elan-Portal, das auch für Anträge in Programmen der DFG-Einzelförderung genutzt wird.

DFG-Förderpfad

Informationen für Antragstellende, Gutachterinnen und Gutachter sowie Gremienmitglieder und nützliche Materialien rund um die Antragstellung und -bearbeitung bei der DFG.

Vertrauensdozent an der Universität Heidelberg

Prof. Dr. Jan Stievermann
Theologische Fakultät / Heidelberg Center for American Studies (HCA)
Tel. +49 6221 54-3897 / +49 6221 54-3881
jstievermann@hca.uni-heidelberg.de