Fördermittelgeber Industrie und sonstige Fördermittelgeber

Auftragsforschung und wissenschaftliche Dienstleistungen, bei denen in der Regel private Dritte mit der Universität einen Leistungsaustausch in Form von Untersuchungsergebnissen, Gutachten und dgl. vereinbaren, stellen wirtschaftliche bzw. wirtschaftsnahe Tätigkeiten dar.

Um eine Beihilfe (Subvention) aus öffentlichen Mitteln bei der Durchführung von Auftragsforschung und wissenschaftlichen Dienstleistungen auszuschließen, muss die Leistung entweder zum Marktpreis oder durch eine Kalkulation inklusive Vollkosten plus einer angemessenen Gewinnspanne erfolgen.

Um eine Beihilfe (Subvention) aus öffentlichen Mitteln bei der Durchführung von Auftragsforschung und wissenschaftlichen Dienstleistungen auszuschließen, muss die Leistung entweder zum Marktpreis oder durch eine Kalkulation inklusive Vollkosten plus einer angemessenen Gewinnspanne erfolgen.

Zusammenarbeit mit privaten Drittmittelgebern

Die Zusammenarbeit von WissenschaftlerInnen der Universität Heidelberg mit privaten Drittmittelgebern kann unterschiedliche Formen annehmen. Für die vertragliche Ausgestaltung der Projektarbeit ist es notwendig, die reine Auftragsforschung für einen privaten Auftraggeber von der wissenschaftlichen Dienstleistung (WDL) sowie der Kooperationsforschung zu unterscheiden. Die Wahl der am besten geeigneten Vertragsform trägt entscheidend zu einem reibungslosen Ablauf der Zusammenarbeit mit privaten Dritten bei. Es ist besonders für die Projektbudgetierung und die Verwertungsrechte wichtig, die Auftragsforschung von anderen Arten der Zusammenarbeit mit privaten Dritten abzugrenzen.

Tabelle: Abgrenzung der Zusammenarbeit mit privaten Drittmittelgebern

Das Dezernat Forschung bietet schon vor der Vertragsanbahnung umfassende Beratungsleistungen durch den Heidelberg Research Service an, damit die korrekte Einteilung eines Forschungsvorhabens vorgenommen werden kann. Alle entstehenden vertraglichen Vereinbarungen werden im Dezernat juristisch geprüft und gegebenenfalls unterzeichnet. Schon vor der Angebotserstellung unterstützt der Heidelberg Research Service darüber hinaus bei der Kalkulation der Kosten und informiert bei Bedarf auch die Auftraggeber über die an der Universität Heidelberg gültige Kalkulationsgrundlage. Während der Projektlaufzeit werden die Zeiterfassungsbögen im Dezernat Forschung ausgewertet und und die Projektleitung erhält dort Auskünfte zum Soll/Ist-Verlauf des Projekts. Im Rahmen des internen Weiterbildungsangebots führt der Heidelberg Research Service regelmäßig Informationsveranstaltungen durch, in denen er die an der Universität Heidelberg gültigen Regelungen im Bereich der Forschungsförderung durch private Drittmittel vorstellt.

Hinweis

Diese Regelungen und insbesondere die Sätze für die indirekten Kosten gelten nur für nichtmedizinische Fakultäten. Die medizinischen Fakultäten haben einen anderen Ansatz zur Ermittlung der Vollkosten gewählt.