Service Forschung A - Z Arbeitszeiterklärung Bundesmittel

Gemäß der Neufassung der Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF) gilt für Projekte, die ab dem 18. April 2018 gestartet sind, die Richtlinie, dass für die auf dem entsprechenden BMBF-Projekt beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Arbeitszeitnachweise geführt werden müssen.

Um die Vorgaben des Bundes zu erfüllen, stellt das Dezernat Forschung ein Formular zur Arbeitszeiterklärung zur Verfügung. Mit dieser Erklärung wird das aufwändige Führen von Timesheets verhindert und dennoch ein ausreichender Nachweis über die Arbeitszeit erbracht. Das Formular ist für jeden einzelnen direkt auf dem Projekt beschäftigten Mitarbeiter auzufüllen und zu signieren. Das Original verbleibt in der dezentralen Einrichtung zur Vorlage bei etwaigen Prüfungen. Eine Kopie geht an die zuständige Sachbearbeitung im Dezernat Forschung, Abteilung 6.2.

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